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Frage von Torsten B. •

Frage an Reinhard Grindel von Torsten B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

Auf die Frage von Herrn Christian Rödel antworten Sie:
"Die Terroristen flüchten in die Bereiche, in denen sie sich vor Ermittlungen unserer Sicherheitsbehörden sicher fühlen. Insoweit ist die Zukunft das Mittel der Online-Durchsuchung zur terroristischen Gefahrenabwehr unerlässlich.."

Was passiert denn Ihrer Meinung nach, wenn sich Terroristen soweit zurückziehen, dass neuere Methoden als die Online-Durchsuchung nötig sind? Wann ist denn eine wirklich endgültige Grenze erreicht? Wenn solche Systeme erst einmal legalisiert werden, wecken sie damit Begehrlichkeiten. Das Mautsystem sollte z.B. auch nur zu Abrechnungszwecken genutzt werden. Wie weit das Verständnis für Grundrechte mancher staatlicher Institutionen ist, zeigen die aktuellen Ereignisse um den BND.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Behrens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrens,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.04.2008.

Ihre Frage ist sehr allgemein.

Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus sinnvoll ist oder nicht, jedenfalls darf man den Terroristen keinen technischen Vorsprung lassen. Dass die Mautdaten nur zu Abrechnungszwecken verwandt werden sollen und nicht im Zweifelsfall auch zur Verfolgung schwerster Straftaten (Mord von LKW-Fahrer auf Autobahnparkplatz), ist immer umstritten gewesen und keineswegs so eindeutig ausgeschlossen, wie Sie das behaupten.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB