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Frage von Pierre V. •

Frage an Reinhard Grindel von Pierre V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Grendel,

Sie gehen "davon aus, dass sämtliche Vorschriften des BKA-Gesetzes dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen werden".

Und meinen mit Verhältnismäßigkeit das Verhältnis zwischen Bürgerrechten und der Sicherheit des Staates (der Staatssicherheit).

Weiter schreiben Sie:

"Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen."

1. Bitte nennen Sie mir die Post-9/11-Anschläge, welche hierzulande bisher unaufgeklärt blieben, weil den Ermittlern die Befugnis zur Aufklärung fehlte.

2. Außerdem würde ich von Ihnen gern wissen, ob sie wissen, wie Terroristen ´arbeiten´.

"Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen."

Aber: Das Gesetz dient der

"Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist." (§20h.1)

3. Erläutern Sie mir bitte, was genau sie mit ausgewogen und verhältnismäßig meinen, wenn bereits die Begründung für einen Einsatz dermaßen schwammig formuliert ist.

4. Würden Sie mir raten, gegen dieses Gesetz auf die Straße zu gehen? Oder soll ich es lieber bleiben lassen, da mich allein schon dieses Anschreiben zum Systemkritiker macht und alle SystemkritikerInnen auch potentielle Gefährder sind.

5. An wen sollte ich mich wenden, wenn ich, der Bürger, diesen Schutz ablehnen möchte?

Weil, wie ich oben schon anklingen ließ: Die der BKA angedachten Befugnisse erinnern mich ziemlich an die Methoden, mit denen vergangene Geheimpolizeibehörden die Bürger vor dem unscheinbaren Feind beschützten.

Hochinteressiert,
Pierre Vlcek.

PS - Die BKA-Befugnisse in Listenform: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/04/21/das-soll-das-bka-durfen/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vlecek,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.04.2008.

Ihre Aussage, die dem BKA zugedachten Befugnisse würden Sie an Methoden vergangener Geheimpolizeibehörden erinnern, ist völlig inakzeptabel und abwegig. Ihnen scheint nicht im Ansatz klar zu sein, welcher Unterschied zwischen der Tätigkeit von Geheimpolizeien in Diktaturen und der Arbeit der Polizeibehörden in einem demokratischen Rechtsstaat besteht. Dabei verweise ich nur auf die hohen rechtlichen Hürden für die Maßnahmen des BKA bei der Gefahrenabwehr und den umfassenden Rechtsschutz von Betroffenen gegen die Durchführung solcher Eingriffe.

Angesichts Ihrer Polemik in der Sache antworte ich deshalb nur kurz. Die von der sog. „Sauerlandgruppe“ geplanten Anschläge mit einer Sprengkraft von 550 Kilo TNT hätten verheerende Opfer zur Folge gehabt. In der Logik Ihrer Anfrage müsste der Staat erst auf einen Anschlag warten, bevor er die Berechtigung zum Handeln hat. Das ist abwegig und entspricht nicht der Schutzpflicht, die alle staatlichen Organe gegenüber dem Bürger zu wahren haben. Um solche massiven Anschläge auch in Zukunft verhindern zu können, ist die Online-Durchsuchung unverzichtbar. Die Sicherheitsbehörden haben insoweit auch eine sehr gute Kenntnis von der Arbeit und insbesondere den Kommunikationsstrukturen von Terroristen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB