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Frage von Benjamin R. •

Frage an Reinhard Grindel von Benjamin R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,
in Deutschland sterben jährlich 5.000 Menschen an den Folgen eines Autounfalles(Statistisches Bundesamt) . Es sterben jährlich über 5.000 Menschen durch Ärztefehler(WAZ). Im Jahre 2005 starben 20.000 Menschen aufgrund einer Influenza (Robert Koch Institut). Aber es gab in den letzten 20 Jahren in Deutschland nicht einen Einzigen Toten oder auch nur Verletzten durch einen Terroranschlag. Trotzdem wird nun das BKA-Gesetz geändert. Damit soll sogar eine Überwachung völlig Unschuldiger möglich werden. Es wurde sogar schon angekündigt, dass das verbreiten von chemischen und physikalischen Formeln unter Strafe gestellt werden soll. Und das obwohl seit Ende des Kalten Krieges keinen einzigen Terrortoten in Deutschland gab. Erklären sie mir bitte unter Berücksichtigung der weiter oben genannten Daten inwiefern hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird und warum die andern Gefahren des Lebens, in denen nicht nur abstrakt, sondern ganz real jedes Jahr tausende Menschen sterben nicht mal ansatzweise so intensiv behandelt werden wie die Terrorismusbekämpfung in den letzten 7 Jahren.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Reindel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reindel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2008.

Wenn der geplante Anschlag der sog. „Sauerlandgruppe“ mit einer Sprengkraft von 550 Kilo TNT Erfolg gehabt hätte, wäre eine große Zahl von Opfern die unmittelbare Folge gewesen. Eine hohe Opferzahl war von der Terrorgruppe gerade beabsichtigt. Es ist die Aufgabe der Politik, die Bürger vor solchen Anschlägen zu schützen. Wir können nicht abwarten, bis sich die Gefahr realisiert hat. Es ist zwischen allen Fachleuten unumstritten, dass der Fahndungserfolg heute schon so nicht mehr möglich wäre, weil die Terrorverdächtigen natürlich ihrerseits aus der Verhaftung der „Sauerlandgruppe“ ihre Konsequenzen ziehen. Insoweit ist die „Online-Durchsuchung“ unverzichtbar.

Die ebenso öffentlich diskutierte optische Wohnraumüberwachung („Spähangriff“) ist in allen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen, insoweit kann man dem BKA bei der Abwehr von Terrorgefahren dieses Fahndungsinstrument ebenso zubilligen. Wohnungen Dritter werden nur dann in die optische Wohnraumüberwachung einbezogen, wenn Tatsachen vorliegen, wonach feststeht, dass sich der Verdächtige in der Wohnung des Dritten aufhält. Damit soll ausgeschlossen werden, dass er für Vorbereitungshandlungen und Gespräche mit anderen Verdächtigen auf andere Wohnungen ausweicht. Die rechtsstaatlichen Hürden für den Einsatz dieser Gefahrenabwehrmittel sind ausgesprochen hoch. Deshalb teile ich Ihre Bedenken insgesamt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB