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Frage von Walter R. •

Frage an Reinhard Grindel von Walter R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

Sie treten ja im Kontext des Waffengesetzes für das Festhalten der Energiegrenze von 0,08 Joule bei Geschosspielzeug, entgegen des Feststellungsbescheid des BKAs, entgegen der Empfehlungen des BKAs und dreier Ministerien, ein.
Die einhellige Aussage war ja, das keine Kriminalisierung der Kinderzimmer stattfindet (worüber ich auch hier gar nicht reden will), da ja jedem die Möglichkeit gegeben werden soll sein Geschosspielzeug über 0,08 und unter 0,5Joule vernichten / abgeben zu können. Hierbei wird sich darauf berufen, dass der Feststellungsbescheid des BKA nicht rechtskräftig gewesen wäre.

Und jetzt meine Frage:
Geht man von ca 100.000 verkauften Geschosspielzeugen der mittleren Preisklasse pro Jahr bei einem Durchschnittspreis von je 100 EUR aus, haben die Besitzer der Geschosspielzeuge im Jahr 2007 im Rahmen der Mehrwertsteuer 1,9 Millionen EUR in die Staatskasse eingezahlt. Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung dann auch konsequenterweise die durch den Verkauf der Geschosspielzeuge (welcher ja nach Aussagen u.a. Ihrer Partei nicht rechtmäßig war) erhaltenen Geldern aus der MWSt zurückzahlt? Denn genau genommen wären dies Einnahmen aus nicht rechtmäßigen Einkünften!

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ruf,

mit den Grenzwerten bei Spielzeugwaffen wollen die Koalitionsfraktionen gleichermaßen für Sicherheit und einen besseren Jugendschutz sorgen. Über die öffentliche Ächtung dieser Spielzeugwaffen (siehe auch die entsprechende Kampagne des Bundesinnenministeriums) ist allgemein berichtet worden. Die Käufer etwa von Softair-Waffen konnten nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber an den bisherigen Grenzwerten nichts ändern würde, zumal es angesichts von Gerichtsentscheidungen gesetzgeberischen Klarstellungsbedarf gab. Insoweit kommt eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer nicht in Betracht. Es ist ja auch mit diesen Spielzeugwaffen schon gespielt und die Produkte insoweit gebraucht worden. Eine Steuerrückzahlung wäre auch rein praktisch gar nicht durchführbar.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB