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Frage von Rainer P. •

Frage an Reinhard Grindel von Rainer P. bezüglich Umwelt

Unwirksame Dieselrußfilter,

Ich habe mir im März 2006 ein neues Fahrzeug mit Dieselantrieb und Partikelfilter (Audi A4) gegen einen Aufpreis von ca 700 Euro zugelegt.
Es handelt sich hier um einen durch das Motormanagement geregelten Partikelfilter mit einem nachgewiesenen Wirkungsgrad von ca 96 %. Als ich im Juni 2007 den Eintrag in meinen Fahrzeugunterlagen nachtrug und dieses dem zuständigwen Finanzamt in Verden vorlegte bekam ich mitgeteilt, dass die KFZ-Steuer nicht um die obligatorischen 1,20 Euro /100 cm³ erhöht wird., allerdings bekomme ich auch nicht die 330 Eu Steuererstattung.
Dieses ist für mich mehr als unverständlich, denn man kann dieses Geld doch nicht an ein Datum und an ein nicht funktionierendes System binden.
Jedes nachgerüstete System erreicht nie die Werte eines fabrikmäßig eingebauten Dieselpartikelfilters (DPF).
Schlechte Systeme schädigen sogar den Motor und die Umwelt.
Ich fühle mich als umweltbewußter Bürger hier benachteiligt und
im Grunde genommen betrogen, denn technisch total unzureichende Syteme wurden zugelassen und belohnt.
Es ergibt sich auch die Frage, weshalb renommierte Autozulieferer wie Bosch sich nicht an diesem "Bombengeschäft" beteiligt haben! Anscheinend sind hier nur Nischenlieferanten an dem Rußfilterboom zum Zuge gekommen.

Teilen Sie mir bitte Ihre Haltung zu diesem Problem mit!

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Pöttker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pöttker,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.11.2007. Leider habe ich erst jetzt bemerkt, dass Ihre Frage noch nicht beantwortet ist.

Die neu erlangte, wissenschaftlich begründete Erkenntnis, dass Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu einer signifikanten Erhöhung der Sterberate führen, erforderte einen dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die technisch einfachste Lösung, die Partikelbelastung bei Personenkraftwagen mit Dieselmotor effizient zu reduzieren ist, die Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachzurüsten. Bei der Umsetzung einer Regelung mußte die Unterscheidung in folgende zwei Gruppen vorgenommen werden:

Gruppe 1: Personen, die ein Altfahrzeug ohne Patrikelfilter halten und auf eigene Kosten nachrüsten müssten; Gruppe 2: Personen, die bei der Neuanschaffung eines Fahrzeugs mit integriertem Partikelfilter durch zusätzliche Kosten belastet würden.

Wie bei jedem Gesetz konnte und musste die Grenze zeitlich gezogen werden, anders wäre die Handhabung des Gesetzes schlichtweg unmöglich.

Grundsätzlich galt es, die Anschaffung von Partikelfiltern steuerlich zu förden. So hat der Gesetzgeber folgende Regelung in Rücksicht auf die unterschiedlichen Ausgangslagen der oben erwähnten Gruppen getroffen: - Personen, die ihre Altfahrzeuge nachträglich mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten eine einmalige Befreiung von der zu zahlenden Kfz-Steuer in Höhe von maximal 330 Euro. Dies gilt unter folgenden Bedingungen: der Nachweis liegt vor, dass durch den Filtereinbau der Grenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer beim Feinstaubausstoß eingehalten wird; Erstzulassung des Pkws erfolgte bis zum 31.12.2006; der Einbau des Partikelfilters erfolgte erst nach der Erstzulassung.

- Personen, die ein Neufahrzeug mit bereits integriertem Partikelfilter ab 01.01.2007 kaufen, werden von der ab 01.04.2007 geltenden Kfz-Steuer-Erhöhung von 1,20 Euro/100 cm³ Hubraum befreit.

Herr Pöttker, Sie haben bei der Anschaffung Ihres Fahrzeugs umweltbewußt gehandelt und haben dazu beigetragen, dass der Partikelfilter zunehmend zur Norm wird. An dieser Stelle möchte ich verdeutlichen, dass Ihr Handeln durchaus honoriert wird: Ausgehend von dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehören Sie zu der weiter oben beschriebenen Gruppe 2 und profitieren bereits von der Befreiung von dem ab 1. April 2007 geltendem erhöhten Steuersatz [1,20 Euro/100 cm³ Hubraum]. Sie haben ebenfalls einen Vorteil gegenüber Diesel-Wagen ohne Partikelfilter, weil Ihr Fahrzeug von möglichen Fahrbeschränkungen (Einfahrt in eingerichtete Umweltzonen) unberührt bleibt. Außerdem steigert der Partikelfilter den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs durch den steuerlichen Vorteil und wegfallende Fahrbeschränkungen.

In Ihrer Mitteilung brachten Sie zum Ausdruck, dass Sie sich benachteiligt fühlten im Hinblick darauf, dass technisch unzureichende Partikelfilter steuerlich belohnt wurden. Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche schadhafte Nachrüstfilter in ältere Dieselfahrzeuge verbaut und steuerlich gefördert, aber nur, weil die Mangelhaftigkeit dieser Filter zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war.

Nach der Aussage des Bundesumweltministeriums beruhten die Mängel der Systeme „ganz überwiegend (mutmaßlich) auf Manipulationen“. Diese Vergehen blieben keineswegs unbestraft. Den Herstellern der funktionsuntüchtigen Filter wurde nach der Bekanntgabe die Betriebserlaubnis entzogen. Gleichzeitig hat sich das Bundesumweltministerium darum gekümmert, gemeinsam mit dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine sog. Kulanzregelung zu vereinbaren, wonach die funktionsuntüchtigen Filter nach und nach ausgetauscht und durch funktionierende Systeme ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB