Frage an Reinhard Grindel von Hugo Biehl Dr med M. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Grindel:
2 Fragen:
1. Wie stehen Sie zur anstehenden Pflegereform und zur verbindlichen Einführung von Qualitätssiegeln in der ambulanten UND stationären Pflege per Gesetz ?
2. Falls -wie ich vermute - Sie für den Kreis VERDEN den Weg der PRIVATISIERUNG von Krankenhausleistungen und ambulanter Versorgung - auch in der Psychiatrie - sind, wie stehen Sie dann zur Öffnung von Bremen-Ost (jetzt KBO) und Bremen-Nord (beide gemeinsam unter einem Dach in der tollen Holding Gesundheit Nord) für NIEDERSACHSEN-Patienten ? Achim liegt ja viel näher an Bremen-Ost als an ROW !!!!
Würde mich, trotz der Zurückhaltung bei Fragen meiner Vor-Frager wirklich über eine Antwort - wg der RELEVANZ für meinen Arbeitsplatz in Bremen am besten noch vor dem 13.MAI !!! - freuen..
Ihr Wahlkreisbürger, Vater von 4 Kindern & Steuerzahler
Dr Hugo Biehl MRCPsych
Sehr geehrter Herr Dr. Biehl,
ich empfehle Ihnen, sich künftig direkt an mich und nicht über Abgeordnetenwatch zu wenden.
Ich möchte Ihnen in diesem Forum nur einige kurze Hinweise zu Ihren Fragen geben. Wie Sie sicherlich wissen, sind die Detailverhandlungen zur geplanten Pflegereform zwischen den Mitgliedern der Großen Koalition bisher noch nicht aufgenommen worden. Insofern kann ich Ihnen zu diesem Thema auch noch keine detaillierten Auskünfte geben. Die Frage der Qualitätssicherung in der Pflege wird jedoch sicherlich eine wichtige Rolle in dem Reformwerk spielen. Wie die Qualität gesetzlich gesichert werden soll, ist allerdings noch nicht ausdiskutiert. Neben der von Ihnen erwähnten Form der verbindlichen Einführung von Qualitätssiegeln, käme auch eine gesetzlich verankerte externe vergleichende Qualitätssicherung bei der Pflege in Frage. Meine Sympathien – bevor überhaupt konkret über diesen Komplex beraten worden ist – gelten momentan eher dem zweiten Vorschlag. Die Vergabe von lange gültigen Qualitätssiegeln erscheint mir im sensiblen Bereich der Pflege zu statisch, während eine regelmäßige Qualitätssicherung diesen Nachteil in geringerem Maße aufweist. Allerdings werden erst die kommenden Beratungen die Vor- und Nachteile beider Modelle deutlich herausarbeiten.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Es handelt sich bei dieser Frage um eine ausschließliche Länderangelegenheit, zu der ich als Bundestagsabgeordneter meinen Kollegen keine öffentlichen Ratschläge geben werde. Sie können in dieser Frage aber sicherlich von Frau Ministerin Ross-Luttmann Auskunft erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB