Frage an Reinhard Grindel von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
danke für Ihre schnelle Antwort. Dass es inzwischen gängige Praxis ist, u.U. auf die persönliche Vorsprache zu verzichten, verdanken wir doch dem Visakodex der EU, oder? Soweit ich mich erinnere, hat das BMI seinerzeit anderes vertreten, und mit EU-Abgeordneten wie Frau Klamt besprochen, dass sie entsprechende Änderungsanträge stellt -- die sich zum Glück nicht durchgesetzt haben. Oder sehe ich das auch falsch? Ich habe mich doch auf Ihren Brief von 2007 bezogen und es trifft doch zu, dass Sie eine solche Praxis damals bemängelt haben und forderten, es müsse immer eine persönliche Vorsprache erfolgen, oder nicht? Der Brief liegt mir ja vor.
Erleichterungen für Angehörige der Spätaussiedler wären sehr schön -- aber warum wollen Sie diese Gruppe priviligieren? Kommt meine Familie dann nicht in den Genuss, weill ich in Deutschland geboren bin und kein Spätaussiedler, sondern ein normaler "Reichsdeutscher", wie es meine Großmutter nannte? Wäre eine solche Ungelichbehandlung mit Art. 3 GG vereinbar?
Ein Visum erlaubt doch noch nicht die Einreise, sondern nur die Vorsprache an der Grenze, und Visumsfreiheit bedeutet folglich nicht, dass die Einreisekontrollen entfallen, oder sehe ich das auch falsch? Weshalb sollte die Deutsche Wirtschaft also mit der Abschaffung der Visapflicht die Einreise zwielichtiger Leute fördern wollen?
Sehr geehrter Herr Gerber,
ich habe aus meiner Sicht alle Fragen beantwortet. Dass Sie anderer Meinung sind als ich, kann ich nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB