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Frage von Tim G. •

Frage an Reinhard Grindel von Tim G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich habe Ihre letzte Woche zu Protokoll gegebene Rede zu einem Antrag betreffend Visaerleichterungen gelesen. Sie sagen, dass Sie gegen Pläne des Auswärtigen Amtes (AA) sind, die Visavergabe Privatfirmen zu übertragen.
Ich möchte Sie deshalb fragen, welche konkreten Pläne des AA Ihnen bekannt sind, die Entscheidung darüber, ob jemand ein Visum bekommt oder nicht, durch eine Privatfirma treffen zu lassen?
Ich möchte Sie weiterhin fragen, ob es das geltende Visumrecht verbietet, einen Teil der Bearbeitungsvorgänge, etwa die Terminvergabe oder die Antragsannahme, durch private Dienstleister durchführen zu lassen? Oder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ist Ihnen bekannt, dass die Republik Österreich über solche externen Dienstleister oder Vertretungsvereinbarungen im größten Flächenland Russland an ungefähr 12 Standorten vertreten ist, wohingegen die Bundesrepublik Deutschland nur an etwa der Hälfte Visa-Anträge entgegen nimmt?
Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Ländern ein, wenn Visa-Anträge in einem solch großen Land nur an ganz wenigen Stellen angenommen werden, anstatt wie etwa Österreich durch solche Kooperationen dafür zu sorgen, dass Anträge auch in vielen anderen Städten und regionalen Zentren abgeben werden können?
Ist Ihnen bekannt, inwieweit die Botschaft Österreichs in Moskau die Anträge selbst prüft und entscheidet, oder ob sie dies von einer Provatfirma machen lässt? Und plant das AA eventuell etwas ähnliches?
Würden Sie vermuten, dass Österreich bei der Erteilung von Schengen-Visa an Russen besonders liberal wäre oder glauben Sie, dass man dort die Schengen-Regeln streng achtet?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerber,

im Interesse von Transparenz und Ehrlichkeit wäre es anständig von Ihnen gewesen, allen Nutzern von abgeordnetenwatch.de mitzuteilen, dass Sie Betreiber der Internetseite „familienvisum.de“ sind und deshalb natürlich viele Antworten auf Ihre Fragen sehr genau kennen. Sie wollen mich offenbar testen, ob ich mich auch hinreichend auskenne, um dann im Zweifelsfall über die „doofen“ Politiker herziehen zu können. Ich lasse mich von Ihnen aber nicht examinieren. Das ist wohl kaum der Sinn dieser Plattform. Sie sagen gleichzeitig auch nicht, dass Sie finanzielle Interessen verfolgen. Insoweit bin ich gar nicht sicher, ob Sie nicht gegen die Grundsätze von abgeordnetenwatch.de verstoßen.

Als Mitglied des Visa-Untersuchungsausschusses werden Sie mir zugestehen, dass ich nach wie vor die Ergebnisse unserer Arbeit im Blick habe. Es kann keinen Zweifel geben, dass es einen unvermindert erheblichen Migrationsdruck nach Deutschland gibt und in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Versuche des Visamissbrauchs. Für mich ist es ebenso nicht zu bestreiten, dass die persönliche Vorsprache in der Visastelle und die schnelle Kommunikation zwischen der den Visumantrag entgegennehmenden Ortskraft und dem meistens auch räumlich dahinter sitzenden Entscheider des AA die beste Voraussetzung ist, um in Zweifelsfällen zu richtigen Bewertungen von Visumanträgen zu kommen. Dass in Zukunft bei einer Bearbeitung der Anträge durch einen externen Dienstleister der AA-Mitarbeiter auf eine reine Entscheidung nach Aktenlage angewiesen ist, halte ich in der Tat für grundsätzlich problematisch. Dies ist allenfalls zu vertreten, wenn er technische Hilfsmittel zur Verfügung hat, mit denen er in der Kürze der Zeit, die ihm für seine Entscheidung zur Verfügung steht, auf andere Weise, als durch widersprüchliche Angaben im Rahmen von Befragungen am Schalter, Missbrauchsfälle aufdecken kann. Ein solches technisches Hilfsmittel ist die Visa-Warndatei. Bevor diese nicht zur Verfügung steht, ist an grundsätzliche Änderungen unseres Visumverfahrens aus Sicht der Innenpolitiker der CDU/CSU nicht zu denken.

Sollten andere Schengen-Staaten ein anderes Prüfungsniveau haben als wir Deutschen, dann müssen wir uns in den Besprechungen der Leiter der Visastellen in den einzelnen Hauptstädten dafür einsetzen, dass eine einheitliche Praxis auf der Basis des deutschen Standards praktiziert wird. Ich erwarte von den Mitarbeitern des AA, dass sie wesentlich stärker als bisher in diesem Sinne bei ihren anderen Schengen-Kollegen vorstellig werden.

Angesichts der Vereinfachungen, die wir bereits im geltenden Recht vorgesehen haben (Bona-Fide-Verfahren, Notenstellenverfahren, Verzicht auf persönliche Vorsprache nach zwei Schengen-Visa), halte ich die Einrichtung weiterer Visastellen in Russland nicht für zwingend. Über die eine oder andere regionale Besonderheit, gerade im Hinblick auf die große Zahl von Aussiedlern in Deutschland, muss man im Zweifelsfall reden.

Mit freundlichem Gruß
Reinhard Grindel MdB