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Frage von Holger B. •

Frage an Reinhard Grindel von Holger B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

der Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/6302 wurde nach der 1. Beratung (BT-PlPr. 17/117) in die Ausschüsse verwiesen. Federführend ist der Innenausschuss dessen Mitglied Sie sind. Nachdem sich der Bundestag parteiübergreifend für die Abschaltung ausgesprochen hat, möchte ich gerne von Ihnen wissen, warum der Gesetzesentwurf zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes so lange in den Ausschüssen verweilt. Müsste sich vor dem Hintergrund der überragenden Einigkeit aller politischen Parteien eine Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens nicht deutlich rascher steuern lassen? Wo liegen den die Gründe dafür, dass dies nicht so ist?

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Holger Bruhn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bruhn,

die CDU/CSU-Fraktion stimmt mit dem Vorschlag der Grünen nicht überein.
Einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung bedarf es schon deswegen nicht,
weil diese Rechtsfolge bereits durch die beschlossenen einfachgesetzlichen Regelungen erreicht wird.

Darüber hinaus ist der Verfassungstext auch nicht die richtige Regelungsebene für eine solche Normierung. Programmsätze, die weitgehend symbolischen Charakter haben, sind für unsere Verfassung ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB