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Frage von Volker J. •

Frage an Reinhard Grindel von Volker J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich habe in meinem vorherigen Beitrag auch nicht generell die Kürzung der Förderung bemängelt, sondern nur die in meinen Augen unverschämt kurze Frist.

Es ist mir gelungen den Auftrag zur Montage meine Anlage vorerst zu stoppen. Deshalb an dieser Stelle nocheinmal die Nachfrage: Wann ist mit einer Entscheidung über den Stichtag zu rechnen?

Ich möchte auf keinen Fall den richtigen Zeitpunkt verpassen den Auftrag wieder aktiv zu schalten. Oder ist mit einer Entscheidung erst kurz vor oder nach dem 1.April zu rechnen? Dann müsste ich "auf Verdacht" handeln, was sehr unglücklich wäre ->Thema Planungssicherheit.

Ich würde es generell befürworten wenn der Tag des Vertragsabschlusses und nicht die Inbetriebnahme zählen würde. Damit wäre dieses Problem auch für künftige Veränderungen gelöst.

Noch eine Anmerkung zu Ihrer Aussage:

"Eine Entschädigung für bereits im Bau befindliche Anlagen, die trotz eines solchen Entgegenkommens nicht mehr rechtzeitig in Betrieb gehen können, halte ich für weder gerechtfertigt noch sinnvoll."

Dazu müsste es erst einmal ein Entgegenkommen geben. Für mich wäre dies auch kein Entgegenkommen sondern die notwendige Korrektur eines Fehlers .

mit freundlichen Grüßen

Volker John

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr John,

das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht jetzt erst in den Anfängen und wird, auch aufgrund der genauen Abwägung der Positionen und Anhörung der Experten, seine Zeit in Anspruch nehmen. Ob es bis Ende März eine Entscheidung im Bundestag geben wird, ist daher nicht abzusehen. Zudem bedarf es noch der Beratung im Bundesrat. Die Änderungen werden voraussichtlich allerdings rückwirkend beschlossen werden. Weiterhin gilt der 1. April als wahrscheinlicher Stichtag für die Änderungen.

Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne direkt an mich und mein Büro unter reinhard.grindel@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB