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Frage von Volker J. •

Frage an Reinhard Grindel von Volker J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Grindel,

wir planen seit geraumer Zeit eine Photovoltaikanlage auf unserem Dach zu montieren.
Der Auftrag dafür wurde von uns bereits vor geraumer Zeit platziert. Die Anlage soll im März montiert werden. Leider musst ich heute mit Erschrecken aus dem Radio erfahren das bereits ab dem 9.3. die Solarförderung massiv gekürzt werden soll. Die ganze Berechnung der Finanzierung beruhte auf der ursprünglich für 2012 festgelegten Förderung... ich frage mich langsam wo die Bürgernähe unserer Bundesregierung geblieben ist. Für die Kürzung wurde ein solch kurzfristige Frist anberaumt, dass unsere Anlage nicht mehr rechtzeitig montiert werden kann.

Dies soll keine Debatte über Sinn- oder Unsinn der Förderung sein. Es geht mir nur um die Beantwortung der folgenden Frage:

Plant die Bundesregierung etwas zur Entschädigung von Bürgern die bereits vor Bekanntgabe der Kürzung Anlagen beauftragt hatten oder wird das als Einzelfall abgetan?

mit freundlichen Grüßen

Volker John

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Sehr geehrter Herr John,

Ich verstehe Ihre Enttäuschung darüber, dass die Investition in PV Anlagen als eine sehr gute Renditemöglichkeit jetzt möglicherweise nicht mehr ganz so attraktiv ist. Allerdings bitte ich Sie ebenso um Verständnis, dass ich als verantwortlicher Politiker alle Interessen in meine Entscheidung zu diesem Thema einfließen lassen muss.

Die erhebliche finanzielle Belastung der deutschen Stromkunden ist auf Dauer im bisherigem Umfang nicht mehr vertretbar gewesen. Angesichts des sehr erheblichen Missverhältnisses zwischen der extrem hohen Subvention von PV-Anlagen und dem mageren Anteil von Solarenergie an der Stromproduktion sind Korrekturen des Fördersystems unvermeidlich gewesen. Gerade die kleineren Hausdachanlagen werden mit den geringsten Kürzungen versehen. Auch eine Begrenzung der Förderung auf 13 oder 15 Jahren, wie von Fachleuten vorgeschlagen, ist nicht vorgesehen. Es kommt auch nur zur einer Einmalabsenkung. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen kritisiert die Entscheidung der Koalition deshalb scharf und hält eine wesentlich stärkere Reduzierung für nötig. Ich bitte, auch diese Stimmen bei der Gesamtbewertung der Entscheidung zu berücksichtigen.

Die Korrekturen bei der Solarförderung konnten auch niemanden überraschen. Der Vorwurf mangelnder Planungssicherheit ist daher unberechtigt. Es war längst beschlossen, dass es im Juli zu einer Absenkung der Solarförderung um 15 % kommt auf der Grundlage eines erwarteten Zubaus entsprechender Anlagen mit einem Leistungsvolumen von 3,5 Gigawatt. Tatsächlich sind im vergangenen Jahr aber 7,5 Gigawatt zugebaut worden. Allein dieser Zubauschub zeigt, dass die Investition in PV-Anlagen entgegen der Kritik der entsprechenden Lobbyverbände immer noch äußerst attraktiv ist. Der Grund dafür ist die erhebliche Verringerung der Produktions- und Installationskosten für diese Anlagen. Im letzten Jahr galt die Faustformel, dass in dem Umfang, in dem die Förderung zurückging, sich auch die Kosten für die Anlagen reduzierten. Insofern halte ich es nicht für richtig, wenn jetzt behauptet wird, dass künftig diese Anlagen sich nicht mehr rechnen. Entsprechende Behauptungen sind schon bei der letzten Förderreduzierung erhoben worden. Diese haben sich ersichtlich als falsch erwiesen. Es ist nach Auskunft unserer Experten mit einer weiteren Reduzierung der Entstehungskosten der PV-Anlagen in Zukunft zu rechnen.

Trotz dieser ganzen Überlegungen habe ich mich in den vergangenen Tagen dafür eingesetzt, dass im Interesse eines Vertrauensschutzes über den Stichtag 9. März 2012 noch einmal beraten wird. Ich halte es durchaus für denkbar, dass im parlamentarischen Verfahren auf einen etwas späteren Zeitpunkt abgestellt wird, damit die Investoren, die jetzt gerade in der Bauphase sind, von den Entwicklungen nicht völlig überrascht werden. Vorstellbar erscheint etwa der 1. April 2012 als Stichtag. Wesentlich spätere Daten würden sicher das Sparziel gefährden. Auch eine Differenzierung, nach dem Tag des Vertragsabschlusses und der tatsächlichen Einspeisung wäre vielleicht ein gangbarer Weg, das Problem des Vertrauensschutzes zu lösen. Eine Entschädigung für bereits im Bau befindliche Anlagen, die trotz eines solchen Entgegenkommens nicht mehr rechtzeitig in Betrieb gehen können, halte ich für weder gerechtfertigt noch sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB