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Frage von Willi W. •

Frage an Reinhard Grindel von Willi W. bezüglich Finanzen

Betrifft:
Erhöhung der Abgeordneten-Entschädigung ab 1.1.2012 und 1.1.2013

Sehr geehrter Herr MdB Reinhard Grindel!

Sie waren laut Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 06.07.2011 einer der Berichterstatter an dem Gesetzentwurf 17/6496.

Zu der Änderung des Abgeordnetengesetzes ist in der elektronischen Vorab-Fassung zu lesen:
„2. Abgeordnetengesetz
Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich im Jahr 2012 auf rund 2,96 Mio. Euro und ab dem Jahr 2013 auf weitere rund 2,95 Mio. Euro jährlich.“

Dazu folgende Rechnung:
Ausgehend von 620 Abgeordneten, die je 292 Euro/monatlich mehr erhalten sollen, errechnen sich 620 Abgeordnete x 292 € x 12 Monate ergeben 2.172.480 Euro an jährlichen Mehrkosten 2012.
Es besteht zu den 2,96 Millionen Euro rechnerisch ein Unterschiedsbetrag von 787.520 Euro, für den es für den Leser keine Erklärung gibt.

Frage:
Können Sie uns/mir bitte erklären, wofür dieser Mehrbetrag in Höhe von 787.520 Euro 2012 vorgesehen ist und was damit an die MdBs 2012 etwa noch zusätzlich bezahlt werden soll?

Mit freundlichem Rentnergruß

Willi Waxweiler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Waxweiler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den gesetzlich vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.

In dem Haushaltsposten für Abgeordnetenentschädigungen sind auch die Mittel für die Altersentschädigung der ausgeschiedenen Mitglieder des Deutschen Bundestages enthalten. Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt keine Vollversorgung dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Mit der aktuellen Abgeordnetenentschädigung steigt also auch die Altersentschädigungen für die ehemaligen Abgeordneten. Die von Ihnen errechnete Differenzsumme wird genau dafür aufgewandt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB