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Frage von Stefan K. •

Frage an Reinhard Grindel von Stefan K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich habe in der Zeitung gelesen, dass ein Mann von einem Schäferhund angegriffen wurde und sich zum Glück mit einem mitgeführten Messer verteidigen konnte.
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Notwehr-Mann-ersticht-beissenden-Schaeferhund-_arid,288356.html

Da er vermutlich während des Hundeangriffs nicht beide Hände frei und nur wenig Zeit hatte, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um ein umständlich mit beiden Händen zu öffnendes Klappmesser gehandelt hat und dass er das Messer auch nicht wie vorgeschrieben in einem verschlossenen Behältnis transportiert hat.

Nach Ihren Aussagen ist das Führen eines Messers zu Selbstverteidigungszwecken kein „sozialadäquater“ Grund, der eine Ausnahme vom Führungsverbot darstellt.

Sollte der Mann jetzt eine OWI von bis zu 10.000 Euro aufgebrummt bekommen, wie es das Gesetz vorsieht, da er offensichtlich gegen § 42a WaffG verstoßen hat? Sollen sich Ihrer Ansicht nach alle Bürger mit Pfeffersprays oder anderen Selbstverteidigungsmitteln ausstatten, um in solchen Situationen überhaupt noch eine Chance zu haben oder was schlagen Sie vor? Die Polizei rufen und abwarten halte ich für nicht zielführend.

Laut einem Artikel in der Frankfurter Rundschau nehmen Messer-Attacken in Frankfurt weiter zu. http://www.fr-online.de/frankfurt/ueber-die-klinge/-/1472798/8762184/-/
Sollte nicht genau das durch die Gesetzesverschärfung von 2008 verhindert werden? Hatten die Kritiker vielleicht doch Recht, als sie die Wirksamkeit der Maßnahme angezweifelt haben?

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Kann der §42a WaffG endlich wieder aufgehoben werden, da das Ziel „Reduzierung der Gewalttaten mit Messern“ bzw. "Entwaffnung gewaltbereiter Jugendlicher" scheinbar damit nicht erreicht wird und stattdessen der gesetzestreue Bürger unnötig eingeschräkt wird? Oder fordern Sie weitere Messer-Verbote, die voraussichtlich genauso wirkungslos sein werden?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Klein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klein,

der Fall mit dem Mann und dem Hund ist ja wohl nicht ernsthaft geeignet, zu einer Überprüfung des § 42a WaffenG zu kommen. Ich kann die generelle Einschätzung, dass das Führensverbot von gefährlichen Messern erfolglos sei, auch nicht nachvollziehen. Die von Ihnen geschilderte Situation in Frankfurt (Main) könnte Anlass sein, über generelle Messerverbote für bestimmte Orte in dieser Stadt nachzudenken. Es ist grundsätzlich eine generelle Erkenntnis der Kriminalisten, dass gerade Straftaten von Jugendlichen in immer brutalerer Form begangen werden. Deshalb kommt eine Änderung des § 42a WffenG nicht in Frage. Das entspricht übrigens auch der Koalitionsvereinbarung.

Mit freundlichem Gruß
Reinhard Grindel MdB