Frage an Reinhard Grindel von Walter K. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Grindel,
durchschnittlich gehen Deutsche mit 62 Jahren in Rente; bis Erreichen von noch 65 Jahren (ab 2029 mit 67 Jahren) können sie jedoch nur 400.--Euro monatlich hinzuverdienen; jeder Betrag, der darüberliegt wird mit der Rente verrechnet.
Da sich die Unternehmen auch das Wissen ihrer Rentner bewahren wollen und der Fachkräftemangel in Deutschland bereits sehr massiv ist, kommt noch dieses Jahr ein neues Gesetz, demzufolge jeder Frührentner bis zu seinem früheren Bruttogehalt hinzuverdienen kann, ohne dass seine Rente gekürzt wird.
Meine Frage Zielt darauf ab was mit den Rentnern passiert die mit 62 vorzeitig in Rente gehen und eine Witwenrente beziehen. wo liegt dann die Hinzuverdienst Grenze, und wann wird voraussichtlich das Gesetz in Kraft treten?
Mit freundlichen Grüßen Krulikowski
Walter Rotenburg Berliner Ring
Sehr geehrter Herr Krulikowski,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 11.02.11.
Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf Aussagen von FDP-Bundestagskollegen, die die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner deutlich anheben möchten - bis zur Höhe des früheren Bruttoeinkommens. Die aktuelle Regelung, anrechnungsfrei nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen zu können, wollen wir noch in diesem Jahr gesetzlich ändern. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll somit flexibler gestaltet werden. Wie eine neue Ausgestaltung der Hinzuverdienstgrenzen allerdings aussehen kann, wird derzeit seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales noch geprüft. Details zu diesen Planungen liegen bis dato nicht vor. Daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider auch nicht sagen, wie die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner aussehen wird, die eine Witwenrente beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB