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Frage von Stefan E. •

Frage an Reinhard Grindel von Stefan E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

es geht mir in dieser Anfrage um das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz.

Mich interessiert, warum die CDU, nach den seinerzeit doch erheblichen Widerständen, vor allem im Bunderat, seitdem nicht die Gelegenheit genutzt hat, dieses (nach Auffassung zahlreicher Wähler) Symbol des Ausverkaufs unserer Kultur wieder zu kassieren.

Im Gegenteil, wenn man die Homepage des Bundeinnenministeriums (!) zum Thema "Zuwanderung" ansieht, wird dort nach angeblich zwischenzeitlich erfolgten Evaluierungen, diesem seinerzeit von Rot/ Grün ersonnenen "Machwerk" sogar noch Erfolg beschieden.

Also, wie sieht es aus?
Kann aus Ihrer Sicht jetzt doch alles so bleiben oder kann ich bald auf die Rücknahme des Gesetzes hoffen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ewers

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ewers,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23.08.2010. Sie übersehen, dass das ursprüngliche rot-grüne Zuwanderungsgesetz durch die Einflussnahme der CDU/CSU im Vermittlungsausschuss 2004 stark verändert wurde.

Eine generelle Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte und die Einführung eines Punktsystems wurde verhindert. Es wurden seinerzeit klare Regeln für die Steuerung der Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften eingeführt. Wir haben die Abschiebungsmöglichkeiten von ausländischen Kriminellen und islamistischen Terror-Gefährdern erheblich verbessert. Mit der Einführung von verpflichtenden Integrationskursen haben wir etwas getan für eine höhere Sprachkompetenz von Zuwanderern. Dementsprechend haben wir in der Zeit der Großen Koalition durch Initiative der CDU/CSU dafür gesorgt, dass nachziehende Ehegatten einfache Deutschkenntnisse vor ihrer Zuwanderung nach Deutschland nachweisen müssen. Wir haben gleichzeitig die Sanktionsmöglichkeiten erweitert, falls Hartz-IV-Empfänger deren Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt an Sprachkenntnissen scheitert, ihrer Pflicht nicht nachkommen, einen Integrationskurs zu besuchen. Ein Problem ist nach wie vor die hohe Zahl von Schein- und Zwangsehen. Dazu sind wir in der Tat in schwierigen Koalitionsverhandlungen mit der FDP, die sich notwendigen gesetzlichen Änderungen verweigert. Ich hoffe aber, dass bei den Liberalen auch im Lichte der aktuellen integrationspolitischen Debatte die Überzeugung Oberhand gewinnt, dass wir gegen Missbrauch im Ausländerrecht im Interesse eines guten Miteinanders von Deutschen und ausländischen Zuwanderern konsequent vorgehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB