Frage an Reinhard Grindel von Andreas Felix Benedikt G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
soeben las ich auf www.stern.de (1) einen Artikel über u.a. Sie. Darin geht es um die Veröffentlichung von Daten, wie z.B. Name und Adresse, von Personen welche aus der Sicherungsverwahrung freigelassen werden, im Internet.
Eine kurze Suche über die Suchmaschine meines Vertrauens ergab mir leider keine genaueren Einblicke in Ihre Motivation hierzu.
Deshalb meine Fragen hierzu:
a) Wie kamen Sie auf den Gedanken?
b) Was ist ihre berufliche Motivation?
c) In wie weit sehen Sie in der möglichen Umsetzung Schwierigkeiten in der Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?
d) Viel Kritik an Ihrem Vorschlag warnt vor einigen Punkten wie z.B. "an den Pranger gestellt", "aus der Gesellschaft ausgegrenzt" / "Integration nicht möglich". Sehen Sie die Kritik an Ihrem Vorschlag als gerechtfertigt an?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Gutmann,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 9. August.
Nach Ihrer Aussage wurde auf „Stern-online“ behauptet, ich hätte im Kölner Stadtanzeiger die Einführung eines „Internetprangers“ gefordert. Diese Behauptung ist falsch. Ich habe auf Befragen eine Redakteurs des KStA, wie ich die Vorschläge des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft bewerte, erklärt:
1. Das muss erst einmal auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft werden
2. Es müssten alle Bundesländer sich diesem Vorschlag anschließen
3. Die beste Lösung wäre eine europarechtlich zulässige Fortentwicklung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Es ist eine neue und ärgerliche Erfahrung für mich, dass einige Nachrichtenagenturen schlicht falsch zitiert haben. Es wäre aber sehr schön, wenn man sich mit dem Originaltext vertraut machen würde, bevor man über meine Position öffentlich einen falschen Eindruck erweckt. Die Position, die mir unterstellt wird, habe ich nie eingenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB