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Frage von Hinrich L. •

Frage an Reinhard Grindel von Hinrich L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich möchte Sie herzlichst darum bitten, mir jede einzelne Frage zu beantworten

Deutsch-Türkisches-Sozialversicherungsabkommen (von 1964)

- Wie viel Euro mussten wir 2008 und 2009 wegen dem Deutsch-Türkischen-Sozialversicherungsabkommen und andere ähnliche Abkommen z.B. mit Balkanländer etc. aufwenden?

- Würden Sie höhere Krankenkassenbeiträge z.B. für Türken befürworten, zumal diese mehr Leistungen durch die gratis Mitversicherung von in der Türkei lebenden Eltern, Geschwister etc. erhalten? Ich als Deutscher kann meine Eltern nicht gratis mitversichern.

- Müssen die im Ausland wohnenden Angehörigen die z.B. vom Deutsch-Türkischen Sozialversicherungs-abkommen profitieren, auch in der Türkei jedes Quartal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen wenn sich diese dort behandeln lassen?

- Warum werden entsprechende Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland nicht aufgekündigt?

- Gilt die Gratismitversicherung von im Ausland lebenden Angehörigen auch, wenn z.B. der in Deutschland lebende Türke seine Krankenkassenbeiträge über HARZ4 finanziert bekommt?

Mit freundlichen Grüßen
Hinrich Lütjens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Luetjens,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.06.2010 zum Thema Sozialversicherungsabkommen.

Eine kurze Recherche dazu auf den Seiten von Abgeordnetenwatch zeigt mir, dass eine Vielzahl von Kollegen bereits ausführlich die Hintergründe und Details der von Ihnen angesprochenen Sozialversicherungsabkommen insbesondere mit der Türkei erläutert haben. Auf die kompetenten Ausführungen zum Beispiel der Abgeordneten Dr. Ramsauer und Dr. Krogmann möchte ich verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden. Die Recherche hat mir darüber hinaus auch gezeigt, dass Ihre Fragen exakt wörtlich in den letzten Wochen bereits auf Abgeordnetenwatch gestellt worden sind, so dass ich davon ausgehen muss, dass Sie nicht aus Ihrer Feder stammen. Sofern Sie über das reine Abfragen von Sachverhalten hinaus auch an meiner Meinung zu den Sozialversicherungsabkommen interessiert sind, will ich diese Ihnen gerne mitteilen:

Deutschland hat mit rund 50 Staaten auf der Welt Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die im Übrigen nicht nur Fragen der Krankenversicherung, sondern z.B. auch der Rentenversicherung behandeln. Davon profitieren nicht nur Ausländer in Deutschland, sondern auch im großem Umfang Deutsche im Ausland. Insbesondere profitieren davon aber die deutschen Sozialversicherungsträger, bei denen ein erheblicher Verwaltungsaufwand durch diese Abkommen gespart wird. Solche Abkommen sind international üblich und sinnvoll. Einen plus/minus Saldo für jedes einzelne Abkommen jährlich zu ermitteln und demnach Abkommen zu schließen oder zu kündigen, ist dagegen wenig sinnvoll, da bei einer solchen Verhaltensweise gar keine Sozialversicherungsabkommen zustande kämen. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass im Verhältnis zur Schweiz durch die Vielzahl deutscher Arbeitnehmer dort der Saldo für die deutschen Sozialversicherungen momentan recht gut aussieht.

Aus einem vermuteten Minussaldo heraus die Forderung nach höheren Sozialversicherungsbeiträgen für einzelne Gruppen von Versicherten abzuleiten, erscheint mir etwas zu kurz gedacht. Übersehen wird dabei der Charakter der Versicherung als einer Solidargemeinschaft. Mit dem gleichen Argumentationsmuster müssten z.B. sonst in der Krankenversicherung Alte höhere Beitragssätze zahlen als Junge, Familienväter mehr als Singles und Städter mehr als die Landbevölkerung - das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Würde man dieses Verfahren auf die Spitze führen, müsste jeder exakt die Kosten bezahlen, die er verursacht - womit das seit Bismarck bestehende Prinzip einer solidarischen Sozialversicherung aufgehoben wäre. Ich glaube nicht, dass das unser Ziel sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB