Frage an Reinhard Grindel von Rainer S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Grindel,
Nach der jüngsten Waffenrechtsverschärfungen für zivile Legalwaffenbesitzer ist es nach Crailsheim nun zum wiederholten Male in letzter Zeit vorgekommen, dass aus einer Behörde Schusswaffen entwendet wurden (siehe auch http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11559/1475827/polizei_aachen ). Und zum wiederholten Male wurden die gestohlenen Waffen in der Behörde nicht ordnungsgemäß gelagert. Es ist daher für mich schwer verständlich, weshalb gegenüber Behörden nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden sollen, wie gegenüber zivilen Legalwaffenbesitzern.
Insbesondere interessiert mich:
1. Ob es für Sie einen Unterschied macht, ob eine zivile Waffe gestohlen und ggf. misbräuchlich verwendet wird oder eine Behördenwaffe.
2. Ob Sie der Meinung sind, dass für die Aufbewahrung von behördlichen Waffen die gleichen Anforderungen gelten sollten, wie für zivile Legalwaffen?
3. Ob Polizei und andere Behörden ebenfalls unangemeldeten Kontrollen von unabhängiger Seite bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen unterliegen bzw. unterliegen sollten.
4. Ob die nicht vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen durch Polizisten und andere Dienstwaffenträger mit den gleichen Strafen und dem Entzug der Besitzerlaubnis geahndet wird bzw. geahndet werden sollte wie bei Legalwaffenbesitzern.
5. Falls zu 2, 3 oder 4 nein: Ob sie hier ein Glaubwürdigkeitsproblem des Staates und seiner Organe gegenüber dem Bürger sehen.
6. Falls zu 2, 3 oder 4 ja: Was Sie für die nächste Legislaturperiode planen, um eben dies durchzusetzen.
Mir ist klar, dass das WaffG nicht für Behörden gilt. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch mehrfach gezeigt, dass das WaffG sehr schnell geändert werden kann. Demnach kann das kein Hinderungsgrund sein.
Danke für Ihre Zeit, die Sie sich hier bei Abgeordnetenwatch nehmen, und freundliche Grüße
Rainer Schmitz
Sehr geehrter Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.09.2009. Das Waffenrecht ist nicht verschärft worden, sondern es sind vor allem die Vorschriften über die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen verbessert worden.
Dass Waffen aus behördlichen Räumen entwendet werden, halte ich für einen skandalösen Vorgang, sofern gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wurde, die selbstverständlich auch für öffentliche Einrichtungen gelten. Ich kenne die Einzelfälle nicht und habe keine Informationen, ob gegen Dienstvorschriften verstoßen wurde. Sollte das der Fall sein, muss dies entsprechende Konsequenzen haben.
Ansonsten gelten die Vorschriften über die sichere Aufbewahrung selbstverständlich im Rahmen des dienstlichen Alltags genauso wie für die privaten Waffenbesitzer. Jeden trifft die Verantwortung, seine Waffen gegen den Zugriff von Dritten sicher aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB