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Frage von Heino B. •

Frage an Reinhard Grindel von Heino B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Grindel,

als freier Handelsvertreter bin ich "Zwangsmitglied" der IHK Lüneburg.
Ist es in der neuen Legislaturperiode mit einer hoffentlich schwarz-gelben Koalition endlich angedacht, diese Zwangsmitgliedschaft aufzuheben?
Ich denke, dass gerade in schwierigen Zeiten auch die IHK gefordert wäre, sich zu profilieren und durch wirkliche Interessenvertretung der Mitglieder diese auch zu einer freiwilligen Mitgliedschaft bewegen könnten.

Ausserdem weiss ich nicht, ob diese Zwangsmitgliedschaft mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Freundliche Grüße aus Walsrode
und viel Erfolg und Gottes Segen!

Heino Brouwer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brouwer,

haben Sie Dank für Ihre Frage zur Zukunft der Pflichtmitgliedschaft in der IHK.

Ob es in diesem Bereich durch die angestrebte Koalition von Union und FDP Änderungen geben wird, lässt sich seriös erst nach hoffentlich gewonnener Wahl und vor allem abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen beantworten. Die Wahlprogramme der Parteien nehmen zu dieser speziellen Frage keine Stellung. Gerne möchte ich Ihnen aber einige grundsätzliche Überlegungen zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK mitteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundenen Beiträge festgestellt. Es hat allerdings auch betont, dass die IHK´en sich an die Grenzen ihrer Aufgaben halten müssen und der Gesetzgeber gefordert ist, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft noch gegeben sind. Insofern gehe ich davon aus, dass in der kommenden Legislaturperiode eine solche Überprüfung stattfinden wird.

Zweifelsohne ziehen die Mitglieder der Kammern aus dieser Mitgliedschaft Vorteile, seinen es die Sicherstellung des Ausbildungssystems, die Beratung der Mitgliedsunternehmen oder die Vertretung des Berufsstandes gegenüber Politik und Verwaltung. Immer wieder zu prüfen ist, ob diese Vorteile hinreichend sind und ob sie nur über eine Pflichtmitgliedschaft sichergestellt werden können. Auch die Wirtschaftlichkeit der Arbeit der Kammern muss betrachtet werden. Verbunden damit ist die Frage nach der Beitragspflicht. In der Realität ist mittlerweile bei vielen Kammern die Höchstgrenze von 50% der Mitglieder annähernd erreicht, die wegen ihrer geringen Wirtschaftskraft ohnehin von den Beiträgen befreit sind. Ich darf Sie insoweit bitten, sich wegen einer eventuellen Beitragsbefreiung an die IHK in Lüneburg zu wenden.

Diese Beitragsbefreiungen berühren einen weiteren Aspekt der Pflichtmitgliedschaft. Über sie wird sichergestellt, dass alle regionalen Unternehmen in der IHK vertreten sind. Eine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft könnte dazu führen, dass nur noch die Interessen weniger großer Unternehmen von den Kammern vertreten werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass bei den Wahlen zu den Parlamenten der Wirtschaft – die auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge festlegen – die Wahlbeteiligung regelmäßig im Bereich von nur etwa 10% liegt. Bei aller Kritik, die zur Arbeit der Kammern an die Politik herangetragen wird, ist es erstaunlich, dass die Kritiker sich hier nicht stärker einbringen, um die Arbeit der Kammern in ihrem Sinne zu beeinflussen. Insofern hoffe ich, dass neben der absehbaren erneuten Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages auch die vorgesehenen Meinungsbildungs- und Kontrollprozesse innerhalb der Kammern stärker genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB