Frage an Reinhard Grindel von Ragnar W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
ich habe Ihre vorherigen Ausführungen zum Thema: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Voraussetzung für den Familiennachzug gelesen.
Da ich selbst davon betroffen bin, möchte ich um Ihre Meinung und Bewertung bitten. Sie schreiben, dass Deutsche Staatsbürger nicht diskriminiert werden, weil die Intergrationsmaßnahmen ausschließlich auf den nachziehenden Ehepartner abzielt. Ich bin ebenso wie Sie der Meinung, dass die Kenntnis der deutschen Sprache unerläßlich für eine erfolgreiche Integration in Deutschland ist, die aber für alle gleichermaßen gelten muß. Gleichheitsgrundsatz gemäß Grundgesetz, schon hier findet die erste Diskriminierung statt.
Meine Frau besucht seit März diesen Jahres regelmäßig die Intensivkurse des Goethe-Institut´s, was meinen Sie, wer diese Kurse bezahlt? Natürlich ich, jeder Kurs kostet 195,00€, dazu kommen die Kosten für Unterhalt und Unterkunft. Selbst arbeiten kann meine Frau während der Kursteilnahme nicht. 4 Kurse sind vom GI geplant, außerdem fallen dann noch die Prüfungskosten an. Da diese Kosten ausschließlich von mir getragen werden müssen, werde ich ein weiteres Mal gegenüber andern Deutschen und EU-Bürgern diskriminiert. Die Krönung des Ganzen erfolgt dann schließlich in Deutschland, jeder aus Drittstaaten zuziehende Ausländer ist dann gesetzlich verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen, der auch wieder mit ca. 650,00 € zu Buche schlägt und was jetzt nicht mehr verwundert, wiederum den Unterricht zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse enthält. Wie gesagt, ich habe nichts gegen eine erfolgreiche Integration. Ich glaube aber, hier wird nicht integriert, sondern nur die Rechte von Deutschen beschnitten, die nur mal das Glück oder Pech (wie man´s nimmt) haben, sich in eine drittstaatliche Ausländerin verliebt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
R.Wendler
Sehr geehrter Herr Wendler,
ich habe hier in diesem Forum bereits deutlich gemacht, dass wir nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs alles unternehmen müssen, um dafür zu sorgen, dass in Zukunft auch beim Familiennachzug zu EU-Bürgern einfache Deutschkenntnisse der nachziehenden Ehegatten verlangt werden können. Wenn dementsprechend EU Richtlinien zu ändern sind, muss die Deutsche Bundesregierung hier spätestens nach der Europawahl und der Neukonstituierung der Kommission einen entsprechenden Vorstoß gegenüber dem neuen EU Kommissar für Innen und Recht unternehmen. Die Bundesregierung kennt meinen Standpunkt. Wir haben darüber ausführlich im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung dementsprechend auf Europäischer Ebene tätig werden wird, wenngleich ihr hier auch sehr viel Verhandlungsgeschick abgefordert wird, denn es ist leider so, dass unsere konsequente EU-Politik nicht von allen EU-Staaten geteilt wird. Aber es gibt sehr wohl auch andere EU-Länder die das Deutsche Beispiel jetzt übernehmen wollen. Insofern würde sich auch in diesen Ländern die Problematik des Familiennachzugs zu EU-Bürgern stellen. Die Pflicht zum Besuch eines Integrationskurses bei offenkundigem Integrationsbedarf, trifft hier in Deutschland dann jeden Neueinwanderer. Insofern ist es nicht richtig, dass jemand, der auf dem Wege des Familiennachzugs zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger zieht, von dieser Verpflichtung ausgeschlossen wäre. Ich räume allerdings ein, dass gegenüber Familienangehörigen von EU-Bürgern möglicherweise aufenthaltsrechtliche Sanktionen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung schwerlich durchzusetzen sind. Die Verpflichtung betrifft aber alle. Sie könnte im späteren auch von den Hartz 4 Behörden – zum Beispiel – zur Auflage gemacht werden, mit der Konsequenz, dass bei Nichtbefolgung des Besuches eines Integrationskurses Leistungen nach SGB II gekürzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB