Frage an Reinhard Grindel von Tim I. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
ich begrüße es, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden ziehen will, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verbessern.
Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, ist ein Verbot von „Bewegungsschießen“ oder „kampfmäßigem Schießen“, das Sportarten wie Paintball, Schießsport-Disziplinen wie IPSC oder Western-Schießen und Spiele wie Laserdome betreffen würde.
Da ein Verbot dieser Dinge die Freiheitsrechte sehr vieler Bürgerinnen und Bürger einschränken würde, nehme ich an, dass die Bundesregierung gute Gründe für ein solches Verbot hat.
Bitte nennen Sie mir doch einige der wissenschaftlichen Arbeiten, die die Grundlage für ihre Entscheidung waren, ein Verbot des „Bewegungsschießens“ in Betracht zu ziehen. Ich habe bei meiner eigenen Recherche im Internet nämlich nichts derartiges finden können.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Ingold
Sehr geehrter Herr Ingold,
im Rahmen eines Entschließungsantrages, den die Koalitionsfraktionen mit der Verabschiedung des neuen Waffengesetzes im Deutschen Bundestages zur Abstimmung stellen werden, ist eine Präzisierung unserer Haltung zu den von Ihren angesprochenen Schießsportdisziplinen vorgesehen. In dieser Entschließung wird die Koalition deutlich machen, dass sie von den Schießsportverbänden erwartet, dass die Ausgestaltung von Schießsportdisziplinen, die Bewegungselemente enthalten, mit Vertretern der Länder und der Bundesregierung im hierfür zur Verfügung stehenden Expertengremium Fachbeirat Schießsport kritisch hinterfragt wird. Überprüft werden soll insbesondere, inwieweit durch rechtliche oder verbandsinterne Vorgaben das Schießen aus der Bewegung weiter eingeschränkt werden kann, um es deutlicher vom „kampfmäßigen Schießen" zu distanzieren. Zu erwägen wird sein, ob jugendliche Sportschützen von dynamischen Schießsportdisziplinen ausgeschlossen sein sollen. Wir wollen nicht, dass dynamische Schießsportdisziplinen Übungen enthalten, die zumindest den Anschein erwecken können, deliktsrelevante Schießelemente zu enthalten und diese einzuüben. Die Koalitionsfraktionen sind besorgt über die Verbreitung realer Spiele bei denen das Töten von Menschen simuliert wird. Wir halten dies für menschenverachtend und nicht mit der Werteordnung des Grundgesetzes in Einklang zu bringen. Wir haben dabei die Sorge, dass durch diese Spiele auch die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung herabgesenkt werden kann. Deshalb werden wir beantragen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, das Gefahrenpotenzial solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Ausgestaltung des Spiels sinnvoll einzuschränken. Die bestehenden Möglichkeiten, solche Spiele auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts der Länder, des Gewerberechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts oder des Waffenrechts zu beschränken werden als unzureichend erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB