Frage an Reinhard Grindel von Walter R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
aktuell ist ja das Thema Waffenrecht wiede rin den Medien zu finden. Ich wende mich zu diesem Thema aus zwei Gründen an Sie: Zum einen ist Ihr Name ja häufiger im Zusammenhang zu lesen, zum anderen gehe ich, ob Ihrer Tätigkeit als Journalist davon aus, dass Sie auch "über den Tellerrand schauen" und über unsere Nachbarländer informiert sind.
Vorrausgeschickt: Ich bin selbst Vater von (bald) 2 Kindern und kann eine Verbesserung bezüglich Aufbewahrung und Sicherung von Waffen in Privatbesitz nur zustimmen! Auch stimmte ich Ihnen schon 20089 zu, dass Anscheinswaffen nicht in Kinderhände, und schon gar nicht in die Öffentlichkeit gehören! Da muss man nicht gross diskutieren oder § nachshclagen, das gebietet der gesunde Menschenverstand!
Meine Frage bezieht sich allerdings auf das Verbot von Paintball und ähnlichen Hobbies. Diese können in der BRD nur von volljährigen Personen, unter hohen Sicherheitsauflagen und natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgeführt werden.
Trotzdem ist aktuell wieder das Totalverbot im Gespräch, mit Begründung auf das Gewaltpotential. Nationale und internationale Studien sprechen diesen Hobbys ihre Gefährlichkeit jedoch ab. Die Herangehensweise nahezu aller anderen EU Länder ist hier völlig differenziert. Im Gegensatz dazu attestieren viele Studien vor allem modernen "Kinderprogrammen" (ich selbst gehöre zur Generation, die mit Disney, Peter Lustig etc gross wurde) ein viel höheres Gewaltpotential, durch die Darstellung von Gewalt als direkte und valide Konfliktlösung.
Jetzt zu meinen 2 Fragen:
1) Ist über kurz oder lang ein Eingreifen bezüglich der Inhaltsgestaltung der öffentlichen wie privaten Medien geplant, um dem entgegen zu wirken?
2) Haben Sie sich schon einmal die Lösungen zu den "Killerspielen" in anderen EU und Nachbarländern und deren Lösungen informiert? Hierbei nennen ich explizit:
- England / UK
- Italien
- Österreich
- Belgien
- Finland
Vielen Dank für Ihre Zeit,
mit freundlichem Gruss,
W. Ruf
Sehr geehrter Herr Ruf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Programmkontrolle der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten gibt es klare Zuständigkeiten. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sind das die Rundfunkräte und bei den privaten die Landesmedienanstalten. Ein „Eingreifen“ des Staates direkt verbietet der Verfassungsgrundsatz der Unabhängigkeit der Medien. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Programmangebote des Kinderkanals von ARD und ZDF sich von denen der privaten Sender durchaus unterscheiden.
Allerdings gilt natürlich auch: kein Fernsehgerät geht von selbst und automatisch an, wenn Kinder den Raum betreten. Es bleibt auch die Aufgabe der Eltern und anderer mitschauender Erwachsener ein waches Auge auf das zu werfen, was die Kinder sehen. Das gilt auch für Angebote und Spiele im Internet und anderen modernen Plattformen.
Ihren Hinweis auf die Erfahrungen anderer EU-Länder im Umgang mit Paintball und Gotcha greife ich gerne auf. Wir sind uns aber sicher einig, dass das gezielte Schießen auf Menschen in einer militärisch- und polizeiähnlichen Form des Kampfes aus der Bewegung heraus nicht unproblematisch ist. Das sehen auch die Schützenverbände so.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB