Für uns stand immer fest, dass das Bundesverteidigungsministerium mit Blick auf den tatsächlichen Bedarf im Einsatz entscheiden muss, wann die Debatte über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen beginnen soll.
Die Durchführung des Breitbandausbaus vor Ort fällt nicht direkt in die Zuständigkeit des Bundestages. Dies ist eine Aufgabe der jeweiligen Kommune. Ich habe mit der Gemeindeverwaltung Hepberg in dieser Frage Kontakt aufgenommen und um Stellungnahme gebeten. Inzwischen hat mich folgende Antwort erreicht:
(...) Als CSU im Bundestag machen wir es uns im Umgang mit dem Gesetzentwurf nicht leicht. Selbstverständlich ist uns allen bewusst, dass wir uns hier in einem Konfliktfeld einzelner Grundrechte bewegen. (...)
(...) Das Gesetz liegt bisher als Kabinettsentwurf vor und wird voraussichtlich Mitte Oktober in den Bundestag eingebracht. (...)
(...) Für die CSU im Bundestag wie auch für mich ist der Tierschutz als im Grundgesetz verankertes Staatsziel ein hohes Gut. Deshalb fiel uns die Entscheidung, die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre zu verlängern, auch nicht leicht. Allerdings waren es gerade Gründe des Tierwohls, die uns dazu bewegten. (...)
(...) Geplante Ausgaben für die Bundeswehr gehen nicht einfach in eine zusätzliche Aufrüstung. Deutschland wird international eher für die eigene Zurückhaltung kritisiert, als dass uns vorgeworfen wird, mit der geplanten Erhöhung des Verteidigungsetats eine Rüstungsspirale in Gang zu setzen. (...)