Warum antworten Sie "abgeordneten.watch" nicht auf die Transparenz-Versprechen?
Die fünf Transparenz-Versprechen im Überblick:
1. Verbot von Unternehmenspenden an Parteien
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
3. Effektives Lobbyregister
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Sehr geehrter Herr G.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie auf die Transparenzversprechen von abgeordnetenwatch eingehen.
Transparenz in Bezug auf jegliche Einkünfte im Zusammenhang mit dem Mandat als Bundestagsabgeordneter hat für mich höchste Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger vertreten zu dürfen, ist in einer Demokratie das höchste Privileg, das eine ebenso hohe Verantwortung mit sich bringt.
Die Aufwandsentschädigung, die ein Bundestagsabgeordneter erhält, ist öffentlich einsehbar. Diese teilt sich zum einen in die sogenannte Abgeordnetenentschädigung von 11.227,20 Euro und zum anderen in die steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 Euro auf. Weitere Details dazu finden Sie sehr gerne unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848 .
Auch müssen Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat von Abgeordneten verzeichnet und öffentlich gemacht werden. Denn 2021 kam es zu einer umfassenden Gesetzesreform. Seit dem 19. Oktober 2021 sind die erheblich ausgeweiteten Offenlegungspflichten als Teil der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages im Elften Abschnitt des Abgeordnetengesetzes enthalten. Sie werden durch die Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates vom 12. Mai 2022 konkretisiert. Die Transparenzregelungen sollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten. Für jede einzelne Nebentätigkeit müssen auch die Einkünfte angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder, falls dies nicht der Fall ist, mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Die Angaben werden auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Ist der Betrag nicht bezifferbar, wird die dem oder der Abgeordneten eingeräumte Rechtsposition beschrieben und veröffentlicht. Mehrere unregelmäßige Zuflüsse eines Kalenderjahres werden fortlaufend addiert und in der jeweiligen Summe veröffentlicht. Im Jahr des Wahlperiodenwechsels werden die in der 19. Wahlperiode aufgelaufene und die in der 20. Wahlperiode aufgelaufene Summe gesondert unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben der jeweiligen Wahlperiode veröffentlicht. Weitere Details dazu finden Sie sehr gerne unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit sowie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/reinhard-brandl/nebentaetigkeiten.
Des Weiteren hat noch in der vergangenen Legislaturperiode die unionsgeführten Große Koalition am 16. April 2021 ein Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters verabschiedet. Dieses trat im Januar 2022 in Kraft. Seitdem gibt es ein öffentliches Lobbyregister in Deutschland, auf das jeder Zugriff hat. Dieses Register soll Transparenz über Aktivitäten der Interessenvertretung schaffen. Auch kann man dort Einträge einsehen, die Informationen über Interessenvertreterinnen und -vertretern, deren Mandate und die Themen, für die sie sich einsetzen, enthalten. Weitere Details dazu finden Sie sehr gerne unter https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche?q=lobbyregister&searchReferer=%2Fsuche-im-lobbyregister&filter%5Bactivelobbyist%5D%5Btrue%5D=true.
Die Gespräche der Interessenvertreterinnen und -vertreter mit Abgeordneten und Bundesregierung selbst müssen nicht dokumentiert oder eingetragen werden. Die Freiheit des Mandats bleibt dadurch unberührt.
Bezüglich Spenden an politische Parteien gibt es in Deutschland Regelungen zur Transparenz von Parteienfinanzierung und Spenden. Politische Parteien müssen Spenden über einem bestimmten Betrag (derzeit 35.000 Euro) öffentlich bekanntgeben. Diese Informationen sind im Spendenbericht des Deutschen Bundestages einsehbar. Weitere Details finden Sie sehr gerne unter https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2024/2024-inhalt-984862.
Sehr geehrter Herr G., haben Sie noch einmal vielen Dank für Ihre Frage. Transparenz ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, für höchste Transparenz im Deutschen Bundestag zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl