Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Martin R. •

Frage an Reinhard Brandl von Martin R. bezüglich Recht

Herr Brandl,

mit Bedauern habe ich gelesen, wie Sie die klaren Fragen von Herrn Heil nicht beantwortet haben. Statt dessen haben Sie bekannte, dafür aber trotzdem nicht richtige Aussagen nach Parteilinie wiederholt.

Zu Ihrer Antwort an Herrn Heil einige Nachfragen:

Ist Ihnen bekannt, dass Herr Brüderle die vorrangige Einspeisung erneuerbarer Energien für Photovoltaikanlagen begrenzen will?
„Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 02.02.2010 eine Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen, die neben den geplanten Kürzungen bei der Photovoltaik auch eine Regelung enthält, die spätestens zum 1. Januar 2012 getroffen werden soll, um Photovoltaik-Anlagen in das Einspeisemanagement einzubeziehen.“ Die Novelle soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Siehe: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2011/kw05/bruederle-begruesst-neuerungen-zum-photovoltaik-einspeisemanagement-solarstrom-einspeisung-soll-bei-drohenden-netzengpaessen-abgeregelt-werden.html

Die Behinderung bei Windkraft ist schon seit Jahren vorhanden. Sie können unter http://www.transparency.eex.com/de feststellen welche installierte Leistung vorhanden ist und welche auf Grund mangelnder Netzstruktur nicht eingespeist werden kann.
Die Installierte Windkraft beträgt ~ 26 GW.
Sollten die 8 ältesten AKW abgeschaltet werden, so würden laut statistischem Bundesamt ca. 8 GW abgeschaltet. Siehe: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/13436/umfrage/leistung-je-atomkraftwerk-in-deutschland/
Wozu noch Brückentechnologie?

Ist Ihnen bekannt, dass sowohl das Umweltbundesamt als auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Verlängerung der Laufzeiten und das Energiekonzept der Bundesregierung in Frage stellen?

Mir ist aus Ihrer Antwort nicht klar geworden, wie Sie sicherstellen wollen, dass eventuelle Abgaben der AKW nicht durch jetzt schon durchgeführte und weitere angekündigte Strompreiserhöhung vom Verbraucher finanziert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rau

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rau,

für Ihre Anmerkungen vom 09. Februar 2011 bedanke ich mich.

Sie nehmen Bezug auf meine Antwort an Herrn Markus Heil. Hinsichtlich Ihrer Frage zur Brückentechnologie kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Es muss zu jedem Zeitpunkt in Deutschland an jeder Stelle ausreichend bezahlbarer Strom zur Verfügung stehen. Mittelfristig muss dies noch mit Kohle, Kernenergie und Gas sichergestellt werden. Der Strombedarf in Deutschland wird derzeit zu ca. 16 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt. Der Anteil des PV-Stroms beträgt ca. 2 Prozent. Ein Blick lediglich auf die installierte Leistung der erneuerbaren Energieträger greift hier zu kurz.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren Energien festgelegt. Netzbetreiber müssen also Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abnehmen. Dazu haben sie die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Stromeinspeisung aus Wind- und PV-Anlagen ist allerdings sehr volatil, weil sie von Wind und Sonne abhängig sind. Diese Volatilität, verbunden mit dem Einspeisevorrang, führt dazu, dass die Nutzung von Wind- und PV-Strom sehr hohe Anforderungen an das Netzmanagement stellt. Die Netzbetreiber müssen in der Lage sein, das Stromnetz bei einem Überangebot und damit drohenden Netzengpässen zeitgerecht zu regeln. Andernfalls können Netzengpässe zu Netzausfällen führen. Insbesondere in Regionen mit hohen Anteilen von Photovoltaikanlagen (z.B. in Bayern) gibt es bei intensiver Sonneneinstrahlung vor allem in Zeiten mit wenig Verbrauch solche Netzengpässe. Mit dem von uns gewollten weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien werden solche Situationen zunehmen.

Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien technische Ausstattungen erhalten, mit denen sie in ein aktives Netzmanagement einbezogen werden können. Bei modernen Windkraftanlagen ist das bereits der Fall. Es ist deshalb folgerichtig, dass große PV-Anlagen von mindestens 100 kW künftig entsprechende technische Ausstattungen erhalten, mit denen Regelungsmöglichkeiten zum Erhalt der Netzstabilität geschaffen werden.

Der gesetzliche Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien vor anderen Stromerzeugungsarten bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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