Frage an Reinhard Brandl von Florian T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Ich wende mich an Sie, da Sie dem Bildungsausschuss angehören und eine akademische Vorbildung besitzen. Es wurde in letzter Zeit sehr viel über Studiengebühren, G8, usw diskutiert.
Wäre es zur Verbesserung der Ausbildung in Deutschland an Universitäten nicht sinnvoll (ja sogar dringend nötig), die methodisch-didaktische sowie die pädagogische Kompetenz der Lehrbeauftragten zu erhöhen bzw. überhaupt ersteinmal zu schaffen?
Sie kennen das bestimmt aus ihrem Studium, wie es mir und meinen Kommilitonen an den Universitäten erging. Viele der Professoren und Doktoren in den Vorlesungen und Übungen, Praktika und Seminaren waren zwar in ihrem Fach sehr gut, konnten jedoch nur sehr wenig vermitteln. Dies lag fast immer daran, dass den Vortragenden / Unterrichtenden / Aufsichtführenden zum Teil jegliche o.a. Kompetenzen fehlte.
Man kann es den Referenten nicht zum Vorwurf machen, dass sie keine geborenen Lehrer sind. Und auch nicht, dass Sie sich nicht freiwillig in diesen Bereichen weitergebildet haben.
Man kann aber sehr wohl berechtigt fragen, wieso gerade im Hochschulbereich keinerlei Fähigkeiten in den genannten Bereichen gefordert (und gefördert) werden.
Die Bildungshoheit der Länder ist hier vermutlich eine große Hürde, aber wäre es nicht möglich, Professoren und Doktoren verpflichtend auch zu "Lehrern" auszubilden? Denn genau das bezeichnet ja auch der Rang eines Professors: "Lehrstuhl-Inhaber" ... mit der Betonung auf "Lehr...", und nicht nur auf "...-Inhaber".
Sehr geehrter Herr Thurner,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. März 2010. Sie sprechen in Ihrer Anfrage die Notwendigkeit der Förderung von pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten bei Lehrenden an Hochschulen an.
Ich unterstütze Ihr Anliegen gerne. Die Ausbildung der Studierenden an unseren Hochschulen soll durch die besten Lehrenden erfolgen. Damit das auch in der Realität erfolgen kann, muss die Lehre an unseren Hochschulen wieder mehr in den Mittelpunkt rücken. Aus diesem Grund hat sich auch die aktuelle Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode die Verbesserung der Lehre im Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses zum Ziel gemacht.
Im Rahmen des Hochschulpaktes II arbeiten die beiden oberen föderalen Ebenen zusammen, um den Ausbau der deutschen Studienplätze zu bewerkstelligen. Für jeden neuen Studienplatz sind dreitausend Euro zur Verbesserung der Lehre vorgesehen. Die Bundesregierung will daneben in Kooperation mit den Bundesländern eine dritte Säule des Hochschulpaktes, die Qualitätsverbesserung der Lehre, einrichten. In den nächsten zehn Jahren sollen 2 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt hierfür investiert werden, um den Bundesländern einen Anreiz zu weiteren Maßnahmen zu geben. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz will auf ihrer Sitzung am 22. März 2010 erste konkrete Maßnahmen in diesem Bereich auf den Weg bringen.
Daneben hat die Ständige Kultusministerkonferenz zusammen mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft den Wettbewerb „Exzellente Lehre“ ausgerufen, um die Qualitätsmaßstäbe der Lehre an die der Forschung anzugleichen. In einer ersten Wettbewerbsrunde wurden vier Fachhochschulen und sechs Universitäten für ihre Konzepte von guter Lehre ausgezeichnet.
Aber auch die Hochschulen selbst erkennen die Dringlichkeit der Verbesserung der Lehre. An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg beispielsweise ist der Besuch von pädagogischen und didaktischen Seminaren Voraussetzung für den Abschluss einer Habilitation.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl