Frage an Reinhard Brandl von Stefan E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,
wie kann es sein, daß die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten für unverlangt eingestellte Inhalte in das Internet Gebühren von allen Nutzern des Netzes erheben können, egal, ob die Innhalte genutzt werden oder nicht? Was tun Sie um Ihre Wähler vor der GEZ- Internetabzocke zu schützen? In welchem Zeitraum wollen Sie dieses Ziel erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Eisele
Sehr geehrter Herr Eisele,
vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Dezember 2009. Sie kritisieren die Erhebung von Rundfunkgebühren für die Nutzung des Internets.
Seit dem ersten Rundfunkurteil aus dem Jahr 1961 liegt die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Organisation und Regelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Bundesländern. Die Rundfunkgebühren werden auf Basis eines Staatsvertrages zwischen den Ländern erhoben und liegen nicht in der Kompetenz des Bundes bzw. des Bundestages. Zwischen den Ländern laufen aber im Moment Diskussionen zu dem von Ihnen angesprochenen Thema. Nachfolgend kurz der Sachstand und meine Meinung dazu:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und dient der Information, Bildung, Beratung sowie der Unterhaltung. Diese Aufgabe ist dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Gesetzgeber vorgegeben. Nach § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk vorrangig durch Rundfunkgebühren finanziert.
Seit dem 01. Januar 2007 sind auch Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio registriert sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten, zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Die Gebühren betragen in diesem Fall 5,76 Euro und werden nur fällig, wenn keine anderen Geräte bereits angemeldet sind.
Um sicherzustellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch mit seinem Online-Angebot den ihm vom Gesetzgeber zugeteilten Auftrag erfüllt, wurde im Jahr 2008 ein Dreistufentest eingeführt. Die Konzepte der Rundfunkanstalten werden durch die unabhängigen und eigenverantwortlichen Aufsichtsgremien der Landesrundfunkanstalten nach drei Kriterien überprüft. Die Telemedienkonzepte müssen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Des Weiteren wird der Aufwand überprüft, der für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist.
Ich bin der Überzeugung, dass die Verwendung von Rundfunkgebühren – wie bei allen öffentlichen Mitteln – der besonderen Begründung und Kontrolle bedarf. Momentan werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die zur weiteren Verbesserung des Systems beitragen können. Fest steht aber: Wir brauchen die Gebühren und wir brauchen auch die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung. Eine Antwort kann aus meiner Sicht sein, die Gebühr am Haushalt und nicht am Gerät zu orientieren. Das wäre eine nachvollziehbare und unbürokratische Lösung, die die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine sichere Grundlage, unabhängig vom Übertragungsweg, stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl