Reiner Marz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Detmar H. •

Frage an Reiner Marz von Detmar H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Marz,
ich hatte im August 2005 an Sie und weitere sieben Mitglieder des Rechtsauschusses des Landtags ein Schreiben gesandt, in dem ich darum bat, den Justizminister zu befragen, warum er meine Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich in Mainz so beharrlich der richterlichen Überprüfung nach Strafprozessordnung entzieht und damit meine grundgesetzlich (Art.19 GG) garantierte Rechtsweggarantie außer Kraft setzt (www.detmar-hoeffgen.de/ Staatsanwältin Dietrich) Sie haben es nicht einmal für nötig gehalten, mir überhaupt zu antworten. Müssen wir Bürger aus Ihrem Verhalten schließen, dass Sie, falls Sie wiedergewählt werden, uns Bürger bei der Verfolgung unserer Rechte auch in Zukunft im Stich lassen werden und der staatlichen Willkür freien Raum geben??
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hoeffgen,

Ich versichere Ihnen, dass Ihr Schreiben vom August 2005 bei mir nicht eingegangen ist. Es entspricht nicht meiner Art, solche Briefe unbeantwortet zu lassen.

In der Sache muss ich Ihnen aber in aller Deutlichkeit widersprechen. Ich habe mich als Mitglied einer Oppositionsfraktion mehrfach mit dem Justizministerium und Staatsanwaltschaften darüber gestritten, ob in bestimmten Verfahren sorgfältig genug ermittelt wurde. Zum Teil gab es auch erhebliche Fehleinschätzungen seitens der Ermittlungsbehörden insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Wirtschaftskriminalität, die ich mehrfach kritisiert habe.

Der auf Ihrer Internetseite erhobene Vorwurf einer "Justizmafia in Rheinland-Pfalz" ist jedoch völlig überzogen und wird den Gegebenheiten in diesem Land keiner Weise gerecht. Im Gegenteil, die von Ihnen zum Teil geschilderten Zusammenhänge sind schlichtweg falsch und juristisch nicht haltbar. So erheben Sie beispielsweise den Vorwurf eines Prozessbetruges gegen mehrere Personen. Dazu ist folgendes zu sagen:

1. Die von Ihnen geschilderten Vorgänge erfüllen nicht die Voraussetzungen eines strafrechtlich relevanten Betruges. Selbst wenn die von Ihnen geschilderten Ereignisse zutreffend sein sollten, hätten sich die Betroffenen nicht strafbar gemacht, da es an wesentlichen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit objektiv fehlt.

2. Vor diesem Hintergrund finde ich es befremdlich, dass Sie Namen und Adressen von Personen veröffentlichen, denen sie strafbares Handeln unterstellen, die sich aber erkennbar nichts haben zu schulden kommen lassen.

Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch im Lande Rheinland-Pfalz der Grundsatz der Gewaltenteilung gilt. Es obliegt dem Petitionsausschuss als einem Bestandteil des Landtages nicht, sich in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder zivilrechtliche Verfahren einzuschalten. Insofern sind sowohl der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-pfalz, Herr Ulrich Galle, als auch die Mitglieder des Petitionsausschusses der falsche Adressat für Ihre Kritik.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Marz, MdL