Frage an Reiner Breuer von Christian W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Breuer,
der NRW-Haushalt wird seit Jahren u.a. auf Kosten der Beamten saniert: das Weihnachtsgeld ist drastisch gekürzt worden, das Urlaubsgeld wurde ganz gestrichen, Beihilfeleistungen wurden gleichfalls gekürzt, die Arbeitszeiten erhöht, Pensionen gekürzt. Wie ist mit diesem rigiden Sparkurs Ihrer Meinung nach die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge um 500 Euro monatlich zu vereinbaren, die Sie sich in letzter Zeit selbst genehmigt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Waluszek
Sehr geehrter Herr Waluszek,
möglicherweise ist Ihnen nicht bekannt, dass ich erstmals für den nordrhein-westfälischen Landtag kandidiere und daher bisher an keiner Entscheidung zur Bemessung der Höhe der Diäten der Abgeordneten in NRW beteiligt war. Ich kann Ihnen daher auch nur mitteilen, mit welcher Begründung auch die Abgeordneten der SPD die Entscheidung, die an das Versorgungswerk aller Abgeordneten zu zahlenden Beiträge um 500,- Euro pro Monat zu erhöhen, mitgetragen haben:
Landtage sollten in ihrer Zusammensetzung soweit als möglich ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Das ist zwar schwierig zu erreichen aber wer Landtage bei unkalkulierbaren beruflichen Zukunftsaussichten für freie Berufe, für Selbstständige oder angestellte Beschäftigte attraktiv halten will, um ein politisches Mandat auf Zeit zu übernehmen, muss in der Altersversorgung auf eine verlässliche Abfederung vertrauen können. Das Bild einiger weniger Politiker, die aus Mandaten in attraktive, gutbezahlte Jobs wechseln, überdeckt, dass dies keinesfalls im Regelfall so ist.
In Abwägung aller bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, hält die NRWSPD eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig gewesen. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu. D.h.: Alle Abgeordnete verfügen künftig über ein geringeres (Netto-) Einkommen.
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit und tatsächlichen Umsetzung von Einsparungen im Landeshaushalt - auch im Bereich der Landesbeamten - ist Ihre Frage nach der Angemessenheit der Anpassung der Diäten bzw. Abgeordnetenversorgung nachvollziehbar. Entsprechend kritisch werde ich zukünftige Anpassungen bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Breuer