Frage an Regina Poersch von Karen V. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Sönnichsen,
wie ist der Stand der Dinge beim geplanten Bibliotheksgesetz? Eigentlich sollte es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Für die gesicherte Existenz der Bibliotheken im Lande ist es eminent wichtig, dass dieses Gesetz kommt und z.B. Öffentliche Bibliotheken zur Pflichtaufgabe von Kommunen ab einer bestimmten Größe werden. Bibliotheken haben Lotsenfunktion im Informationsdschungel, sie bieten eine leichten Zugang zu gedruckten und in anderen Formen vorliegenden Medien und helfen so Bürgerinnen und Bürgern beim lebenslangen Lernen und Informationssuche. Bibliotheken fördern das Lesenlernen bei Kindern durch viele spezielle Programme und legen so die Basis für erfolgreichen Schulbesuch, gute Ausbildungen und qualifizierte Berufstätigkeit. Ohne gut ausgestattete Bibliotheken wäre die Kultur- und Bildungslandschaft deutlich ärmer.
Ich bitte Sie, sich für ein gutes Bibliotheksgesetz in SH einzusetzen!
Mit freundlichem Gruß
Karen Verweegen
Sehr geehrte Frau Verweegen,
zwar bin ich nicht Herr Sönnichsen, möchte Ihnen aber gern einen Sachstand zum Bibliotheksgesetz geben. Absicht der Koalition ist es, dieses Gesetz in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode anzugehen.
Unser Ziel wird es dabei sein, die kulturellen Angebote in der Fläche zu erhalten. Die Hauptverantwortung dafür liegt aber bei den Kommunen, die in der Regel die Träger der Bibliotheken sind. Ein Sonderförderprogramm des Landes wird es dabei nicht geben. Insofern wird im Rahmen des Gesetzes nur das möglich sein, was mit den kommunalen Landesverbänden Konsens ist und nicht eine für das Land nicht zu bewältigende Konnexität auslöst. Es handelt sich nicht um eine neue Aufgabe, sondern nach Art. 9 (3) LVerf gemeinsame Aufgabe von Land, Kreisen und Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen,
Regina Poersch, MdL