Frage an Regina Poersch von Inga J. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Poersch,
wir Bürger auf dem Lande sehen mit Sorge, dass immer mehr Agrarindustrieanlagen im ländlichen Raum entstehen, bzw. geplant sind. Die überzeugenden Gründe, die gegen solche Anlagen sprechen sind vielfältig und wurden zuletzt in der Dokumentation "Nie wieder Fleisch?" (arte) hervorragend zusammengefasst.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Problematik und welche konkreten Maßnahmen zu diesem Thema würden Sie, bzw. Ihre Partei einleiten, wenn Sie an einer Regierung in Schleswig-Holstein beteiligt sein sollten?
Mit freundlichen Grüßen
Inga Jürgens
Sehr geehrte Frau Jürgens,
Sie haben Recht, die Intensivtierhaltung führt zunehmend zu Problemen. Sie verdrängt die bäuerliche Landwirtschaft und die regionalen Wirtschaftskreisläufe. Diese Anlagen führen zu einem Strukturwandel im ländlichen Raum; neue Transportwege werden benötigt, Staub- und Keimimmissionen treten verstärkt auf.
Ein Ansatz kann sein, künftig die Privilegierung großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) zu begrenzen und sie an die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu knüpfen. Das wird aber nicht ausreichen. Denn derzeit sind Intensivtierhaltungsanlagen nicht nur durch den § 35 privilegiert, sondern auch durch unzureichende immissionsschutzrechtliche Vorschriften. Die in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung genannten Bestandsobergrenzen sollten aus meiner Sicht und der Sicht der SPD überprüft und nach unten verändert werden.
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber durch die Ausnahmeregelung im Baugesetzbuch die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe unterstützen. Das muss auch in Zukunft möglich sein, dafür brauchen wir aber eine Präzisierung der Definition des Begriffs der Landwirtschaft in § 201 Baugesetzbuch. Die bisherige Definition, dass das für den Betrieb benötigte Futter zu mehr als 50% auf betrieblichen Flächen erzeugt werden kann, hat die von Ihnen und mir kritisierte Entwicklung nicht verhindern können.
Durch eine Neufassung des § 35 BauGB könnten den Kommunen bei Intensivtierhaltungsanlagen praktisch wirksame und effektiv handhabbare planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung und auch zum Ausschluss solcher Anlagen gegeben werden. Wir wollen in Schleswig-Holstein auch in Zukunft eine bäuerliche Landwirtschaft erhalten und stärken und ihr Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geben. Gerade weil die Landwirtschaft staatliche Transferleistungen erhält, müssen die Ansprüche an eine tier- und umweltgerechte Landwirtschaft steigen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Poersch