Wird das zukunftige Staatsangehörigkeitsgesetz mehrstaatigkeit für deutsche Staatsangehörige bzw. bereits Eingebürgerte Staatsangehörige ohne "Beibehaltungsgenehmigung" erlauben?
Das existierende Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt deutschen Staatsangehörigen den Erwerb anderer Staatsangehörigkeiten nur mit einer "Beibehaltungsgenehmigung", die - wie bei Einbürgerung- nur in besonderen Fällen erteilt wird.
Wird das zukunftige neue Staatsangehörigkeitsgesetz gebürtigen deutschen Stagebürtigeatsangehörigen bzw. bereits Eingebürgerten Staatsangehörigen, es ermöglichen, andere Staatsangehörigkeiten bzw. ehemalige Staatsangehörigkeiten zu erwerben?
Sehr geehrter Herr M.,
die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vor. Dazu gehört u.a. auch die generelle Zulassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Bei Umsetzung des im Koalitionsvertrag avisierten Gesetzesvorhabens zum Staatsangehörigkeitsrecht würde auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb oder Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit entfallen. Eine doppelte Staatsangehörigkeit wäre dann möglich, wenn auch das betreffende ausländische Recht dies zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zügig voran kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Reem Alabali-Radovan