Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?
Sehr geehrter Frau Alabali-Radovan,
mein Name ist Guido S.. Ich lebe in der Stadt Brandenburg an der Havel und habe am 10. juni 2022 meine Frau geheiratet. Sie ist Kolombovenezolanerin. Um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen muss nun meine Frau aus deutschland ausreisen und in der Deutschen Botschaft in Caracas ein Visum für Ehegattennachzug beantragen. Dieses wird ihr nur gewährt wenn Sie einen sog. A1-Deutschabschluß vorweisen kann. Diesen Abschluß hat sie leider nicht uns hat trotz zahlreicher Bemühungen auch eine Prüfung um diesen zu erlangen nicht bestanden. Wir kennen uns seit 2020 und seit dem versucht sie deutsch zu lernen. leider waren die Schulen in Kolumbien, wo sie sich zu dieser Zeit aufhielt wegen Corona geschlossen.
Im Koalitionsvertrag ist im Absatz Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Sie diese Regelung ändern wollen und es den Menschen ermöglichen erst nach erfolgter Familienzusammenführung diese Deutschkenntnisse zu erlangen.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie hatten sich ja bereits schriftlich an meinen Arbeitsstab gewandt und auch ein Telefonat mit einem Kollegen von dort geführt. Seien Sie versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen bei der Familienzusammenführung zu deutschen und ausländischen Staatsangehörigen noch in diesem Jahr Gesetz werden. Ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz (sog. 2. Migrationspaket) ist vom zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das 1. Quartal 2023 angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Reem Alabali-Radovan