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Reem Alabali-Radovan
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Frage von Bettina W. •

Ist "Integrationsbeauftragter" ein geschützter Begriff ?

Guten Tag Frau Alabali-Radovan,
ich habe eine Mail von einer Beratungsstelle erhalten und der Antwortende hat in seiner Signatur "Integrationsbeauftragter" stehen. Ist das ein geschützter Begriff für das politische Amt oder ist es erlaubt sich so zu bezeichnen? Ich fand es etwas irritierend. Ich habe recherchiert aber nichts gefunden, was meine Frage beabtwortet. Vielen Dank
Viele Grüße
B. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

meiner Kenntnis nach ist „Integrationsbeauftragte“ zwar mitunter eine Amtsbezeichnung in Deutschland, jedoch kein an sich geschützter Begriff. Somit steht es jedem offen, sich als solche*r zu bezeichnen, der*die bei Integrationsprozessen berät oder begleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Reem Alabali-Radovan

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