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Rebecca Harms
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger N. •

Frage an Rebecca Harms von Holger N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Harms!

Oh seit: 01.10.2008 wird 10. Jahre Jubiläum für Gehörlosengeld aus Bundesländern. Wir förderten Ihnen Land NDS dringend ein Gehörlosengeld von 120,--€ (wie Blindengeld) werde. Ihnen Gesetze aus Niedersachsen waren ungerecht, wie anderen Bundesländern wird Gehörlosengeld gezahlt. Wofür haben wir von Land NDS immer länger ein Steuer im jährlich bezahlen, haben wir Ihnen immer keine Hilfe für Gehörlose mehr erhalten werden. Fehlt von Ihnen von seit: 1.Okt.1998 bisher jetzt geben wir kein Geld von ca. 19.800, -- € mehr bekommt. Wir haben noch ein Schulden von 18.457, 00 € für Investitions- und Förderbank NS – Bank ( damals: Landestreuhandstelle) in Hannover an. Wir können Ihnen nicht zurückbezahlen, wegen Ausgleich auch Hilfe für Gehörlose oder Unterstützung werden. Wir sind ganz dringend eine Hilfe für Gehörlose oder Unterstützung angewiesen. Mein Einkommen ist zu gering um meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Banken, LBS und Lebensversicherung für Zahlung unseres Haus und um unseren 2 Kindern (11 und 13 Jahre alt) einen einigermaßen ausreichenden Lebensunterhalt zu ermöglichen. Aber mit den mir zur Verfügung stehenden Finanzen ist das nicht möglich. Wir haben alle Ausgaben für Freizeit, Kultur und Urlaub streichen müssen. Zusätzlich steigen täglich notwendige Lebensmittelkosten im Preis zughöher. Wir sind ganz dringend auf ein Geld angewiesen. Wir wissen nicht mehr ein noch aus! Außerdem möchte ich noch erwähnen, dass ich gehörlos und meine Frau hochgradig hörgeschädigt ist. Das erschwert und belastet unser Leben im höchsten Masse. Ich möchte Sie bitte, unsere sehr schwiege Lebenssituation, mehr Unterstützung und Hilfe für Gehörlosen nochmals wohlwollend zu überdenken. Wir möchten unsere Kinder zu lebenstüchtigen und fröhlichen Menschen erziehen. Wir sollen Ihnen ein großer Kämpfen über Gehörlosengeld im Zukunft! Für eine positive Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

Freundlichen Grüß H.N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Neumann,

in Deutschland liegt die Zahlung des Hörgeschädigtengeldes (Gehörlosengeld) in der Verantwortung der Bundesländer. Bitte wenden Sie sich daher auch noch einmal and die niedersächsische Landesregierung. Frau Harms hat als Europaabgeordnete und in ihrer Funktion als energie- und umweltpolitische Sprecherin auf die Regelungen zu Teilhabe-Leistungen in Deutschland leider keinen Einfluss.

Die Grünen sind der Meinung, dass die Leistungen zur Teilhabe (Blinden-, Gehörlosengeld etc.) auf Bundesebene geregelt werden sollten, damit die Hilfe an Menschen mit Behinderungen in Deutschland zukünftig gerechter ausfällt. Anbei finden Sie einen Antrag der Grünen auf die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Forderungen der Bundestags-Fraktion bezüglich der Regelungen des Teilhabegeldes finden Sie unter Abschnitt 3.

Weitere Auskünfte zu grünen Positionen und Initiativen in der deutschen Behinderten-Politik kann Ihnen sicher Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, erteilen.

Weitere nützliche Links:
„Grüne legen Gesamtkonzept zu beruflicher Teilhabe behinderter Menschen vor“
http://www.markus-kurth.de/show/1547014.html
„Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“
http://www.markus-kurth.de/dokumente_a/beschluesse/618421.html

Es tut uns Leid, dass wir Ihnen nicht wirklich weiterhelfen können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Büro Harms