Frage an Rebecca Harms von Jörg L. bezüglich Umwelt
Wie beurteilen Sie die fortgesetzten Vogelmassaker an durchziehenden Vögeln auf Malta? Ich bin seit 2004 regelmäßig mit dem Komitee gegen den Vogelmord e.V. eine Woche nach Malta gefahren, und musste dieses Jahr ein wahres Abschlachten von Greifvögeln, insbesondere im Mizieb, dem Jagdgebiet der Federation for Hunting and Trapping beobachten. Was kann das EU-Parlament bewirken, um die internationalen Schutzbemühungen zu verstärken und der ausufernden Wilderei auf malta Einhalt zu gebieten? Siehe dazu auch: www.komitee.de.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Lippert
Sehr geehrter Herr Lippert,
ich kann mir gut vorstellen, was sich Ihnen auf Malta für ein grausamer Anblick bot. Ich lehne das Töten geschützter Tierarten generell ab und bedaure zutiefst das Aussterben von Zugvögelarten.
Das Instrument der EU, die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen, ist die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie). Das Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in der Gemeinschaft heimisch sind, in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Hinsichtlich der Verpflichtung, besondere Schutzgebiete für Vögel zu schaffen, unterscheidet die Vogelschutz-RL zwischen einem allgemeinen Schutzregime nach Art.3 zur Erhaltung "sämtlicher wildlebender Vogelarten" in der EU (Art.1) und einem strengerem Schutzregime nach Art.4 für besonders schützenswerte, weil z.B. vom Aussterben bedrohte oder sehr seltene Arten. Um die nötige Klarheit zu schaffen, welche Vögel besonders schützenswert sind und deshalb unter das Schutzregime des Art.4 fallen, werden im Anhang I der Richtlinie die Arten, die dem strengeren Schutzregime unterfallen sollen, wiederum enumerativ aufgelistet.
Die Vogelschutzrichtlinie muss auch von den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehalten werden.
Allerdings gelten für Malta bis zum 31. Dezember 2008 Übergangsregelungen für das Fangen von Finken mit Fangnetzen. Alle anderen Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie müssen aber von dem neuen Mitgliedstaat der Europäischen Union bereits heute eingehalten werden.
Die Europäische Kommission hat bereits viele Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstöße anderer Mitgliedstaaten gegen die Vogelschutzrichtlinie eingereicht. Bei einer Nichteinhaltung der Vogelschutzrichtlinie wird die Kommission dies auch im Falle von Malta tun. Denn bisher hat der EuGH die Vogelschutz-RL in einer konsequenten Rechtsprechung sehr naturschutzfreundlich ausgelegt und damit ein strenges Schutzregime etabliert.
Natürlich kommt die Rechtsprechung des EuGH für viele Vögel zu spät. Deswegen sind die Projekte ihres Komitees unverzichtbar, um zeitnäher Vögel zu schützen, die auf Malta rasten - und um vor Ort für andere Einstellung der Malteser gegenüber den Zugvögeln zu werben.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Engagement auf Malta viel Erfolg!
Rebecca Harms