Frage an Rebecca Harms von Theo S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Harms,
die EU hat eine Verordnung erlassen, nach der die Empfänger von Direktzahlungen in der Landwirtschaft mit vollständigem Namen und Ortsangabe veröffentlicht werden müssen. Bedenken, damit würde eine Neiddiskussion entfacht, wurden verneint. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was mit Steuergeldern geschieht. Dazu meine Fragen:
Wenn man keine Neiddiskussion möchte, wäre es nicht möglich gewesen die Zuwendungen nach verschiedenen Betriebsgrößen und deren Anteilen zu veröffentlichen?
Wenn man der Argumentation der EU konsequent folgt, ist es dann nicht notwendig die Gehälter alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit Namen und Ortsangabe zu veröffentlichen?
Würde Gleiches nicht auch für die Empfänger staatlicher Transferleistungen wie z. B. Hartz 4 gelten?
Alle genannten Gruppen haben nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf die Zahlungen und müssten dann doch auch gleich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars
Sehr geehrter Herr Staars,
vielen Dank für Ihre Email. Leider ist Frau Harms weder Expertin für den Bereich Landwirtschaft, noch ist sie in der Fraktion Grüne/EFA zuständig für Fragen des EU-Haushalts. Falls Sie die untenstehende Antwort nicht zufrieden stellen sollte, würde ich Sie bitten, sich an unseren Sprecher für Landwirtschaft, Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf oder an unsere haushaltspolitische Sprecherin Frau Dr. Helga Trüpel zu wenden.
Die von Ihnen kritisierte Regelung sieht die erstmalige, verpflichtende Veröffentlichung der Empfänger von Subventionen vor - bei den EU-Strukturfonds für das Jahr 2008 und im Agrarbereich für das Jahr 2009 (Ausnahme: Ländliche Entwicklung). Die Regelung ist die letzte Phase der vor längerer Zeit eingeleiteten Transparenz-Initiative der Kommission, deren Ziel darin besteht, die EU-Organe und -Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen, besser über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel zu informieren und der Öffentlichkeit mehr Rechenschaft über die Arbeit der EU-Organe und -Einrichtungen zu geben.
Angesichts der 40 Mrd. Euro, die jährlich an EU-Agrarsubventionen ausgegeben werden und angesichts der Tatsache, dass die Ausgaben für die Landwirtschaft im EU-Haushalt mit 40% des Budgets immer noch den größten Posten einnehmen, war diese Transparenzinitiative der europäischen Institutionen dringend erforderlich.
Die Initiative hat dafür gesorgt, dass die Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe nun für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sind und zum Teil stark in der Kritik stehen. Damit wurde öffentlich, dass immer noch 1% der Betriebe mehr als 30% der Mittel erhalten, darunter Betriebe wie Nestlé und RWE. Das sollte ein Antrieb sein, die Vergabekriterien für Agrargelder jetzt von Grund auf zu verändern.
Die Grünen sind der Meinung, dass die Vergabe der Steuermittel nicht mehr an historische Gegebenheiten oder den Landbesitz geknüpft werden sollten, sondern daran ausgerichtet werden, wie viele Menschen in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten und bezahlt werden und wie umwelt-, natur- und tierfreundlich auf diesem Betrieb gearbeitet wird.
Bei der Angabe des Verwendungszwecks sollte allerdings besser deutlich werden, wofür die Zahlung der jeweiligen öffentlichen Mittel an den Empfänger erfolgt, z.B.: Exportsubventionen für Milchpulver, Agrarumweltprogramm, einzelbetriebliche Investitionsförderung, Betriebsprämie etc. Mit der Veröffentlichung der Gesamtbeträge ohne Aufschlüsselung ermöglicht die jetzige Praxis keine qualifizierte Analyse der offen gelegten Daten und leistet in der Tat einer Neiddebatte Vorschub.
Die Europagrünen setzten sich übrigens seit Jahren für eine grundlegende Reform der Abgeordnetenvergütung, für mehr Transparenz im System, ein. Auf der Homepage von Frau Harms ( http://www.rebecca-harms.de ) wird bald eine Übersicht über ihre Bezüge und Versorgungsleistungen öffentlich zugänglich sein.
Mit freundlich Grüßen
im Auftrag
Ihr Büro HARMS