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Rebecca Harms
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Frage von Jens M. •

Frage an Rebecca Harms von Jens M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Harms,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.09. auf meine Frage vom 27.02.2013. [1]

Leider haben Sie meine einfach formulierten Fragen, trotz der sieben Monate Bedenkzeit und Ihrer Expertise als Berichterstatterin zur geplanten Tabakproduktrichtlinie, nicht beantwortet.

1. Wie kann in einer Tabakrichtlinie ein Arzneimittel definiert werden?
2. Warum wird hier entgegen der EU-Gesetzgebung aus der EZigarette ein Arzneimittel gemacht?

Sie stellen die, Ihrer Ansicht nach, Vorteile der von Ihnen favorisierten Regelung dar, beantworten aber nicht die Frage nach der Rechtlichen Grundlage.

Weiterhin stellen sie die EZigarette auf eine Ebene mit Nikotinersatzprodukten und vergessen dabei, dass NRT eine therapeutische Eignung und Zweckbestimmung haben müssen - diese haben EZigaretten jedoch nicht. [2]

Sie verweisen in Ihrer "Antwort" auf eine Studie von Bullen et al. und heben hervor, dass die EZigarette laut der Studie ähnliche Rauchstoppwerte wie NRT erzielen - vergessen aber zu erwähnen, dass diese Werte im Placebo-Bereich waren und die EZigaretten damit kein Arzneimittel sein können (Arzneimittel müssen therapeutisch Wirksam sein).[3]

Aus diesem Anlass, stelle ich heute noch zwei weitere einfache Fragen:

3. Wissen sie um die Begriffsbestimmung "Wann ist ein Produkt ein Arzneimittel?"
4. Wissen Sie, dass 1ml Liquid nicht mit 1 Zigarette zu vergleichen ist, sondern vielmehr 0.1ml und deshalb der Begriff "Harmonisierung mit NRT" falsch ist? [4]

Nach Ihrer Antwort vom 28.09. wären nämlich auch Gummibärchen ein NRT - Viele ehemalige Raucher nehmen nämlich diese Süssigkeit als "Aufhörhilfe".

Hochachtungsvoll

[1] http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-901-22775--f372761.html#q372761
[2] http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/27_130917/index.php
[3] http://download.thelancet.com/flatcontentassets/pdfs/PIIS0140-6736%2813%2961842-5.pdf
[4] http://blog.rursus.de/2013/07/verstandnisproblem-1-ml-ist-nicht-mit-einer-zigarette-zu-vergleichen/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mellin,

das OVG Münster, auf das sie verweisen, interpretiert bestehendes Gesetz. Die Rechtsgrundlage auf EU-Ebene, die zur Zeit geltene Tabakrichtlinie, ist von 2001.

E-Zigaretten tauchten 2006 in der EU auf und verzeichnen einen stetig wachsenden Absatz. E-Zigretten unterliegen bisher also keiner speziellen Gesetzgebung, sie sind weder innerhalb Deutschlands, noch innerhalb der EU einheitlich geregelt.

Uns Grünen im Europäischn Parlament geht es darum, diese Lücke zu schließen und aus Verbraucherschutz- wie auch Gesundheitsgründen auch für E-Zigaretten eine angemessene Regulierung zu finden (also eine*Rechtsgrundlage zu erarbeiten*).

Aus unserer Sicht (als Gesetz*geber*) ist es nur folgrichtig, wenn für Produkte, die damit werben, "unschädlich" zu sein und Raucher bei der Entwöhnung zu unterstützen (s. z.B.: http://www.isnoke.com/en/ ), genauso behandelt werden, wie andere Produkte, die zu diesem Zweck auf dem Markt sind (Nikotinersatzprodukte). Das vereinfachte Zulassungsverfahren würde dann sicherstellen, dass die Produkte auch halten, was sie versprechen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen diesmal weiterhelfen.

Büro Harms