Frage an Rebecca Harms von Norbert S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Harms!
Da die E-Zigarette in der neuen Tabakrichtlinie der EU explizit erwähnt, ist das Thema jetzt akut. Darum stelle ich Ihnen jetzt auch ein paar Fragen hierzu, wie ich sie auch schon einigen ihrer Ausschuß-Kollegen gestellt habe:
Mich als Dampfer (e-Zigarette) betreffen die Einschränkungen bezüglich nikotinhaltiger Produkte. Was auf den ersten Blick nach einer sinnvollen Regulierung aussieht, bedeutet ein Defacto-Verbot dieses Genußmittels. Auf Spirituosen übertragen wäre die Regelung:
Maximaler Akloholgehalt: 2%, Maximale Flaschengröße: Ein Fingerhut. Wer mehr will, kann ja leckeren medizinischen Alkohol in der Apotheke kaufen.
Haben Sie sich inzwischen mit dem Thema befasst?
Werden bei der Expertenanhörung am 25.02. auch richtige Wissenschaftler wie z.B. Jean-Pol Tassin ( http://solwand.blog.de/2013/01/11/studie-belegt-tierversuchen-nikotin-alleine-macht-suechtig-15418141/ ) Gehör finden?
Oder sind das solche "Experten" wie die vom (einstmals renomierten) DKFZ, die in konjunktiven Litaneien absurde Szenarien konstruieren, die jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehren?
Werden da auch die angeblich nicht vorhandenen Studien berücksichtigt, von denen viele hier ( http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ) zu finden sind?
Wenn diese Richlinie legal binden wird, werde ich nach fast einem Jahr Dampfen und erheblicher Besserung meines allgemeinen Gesundheitszustands gezwungen sein, wieder zur deutlich schädlicheren Tabakzigarette (2 Schachteln pro Tag) zu greifen, da die derzeit in der Apotheke erhältlichen Produkte (Pflaster, Kaugummi, Inhaler, etc.) für mich unbrauchbar sind.
Kann ich auf Ihre Unterstützung hoffen?
Sehr geeherter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Email.
Wir können verstehen, dass Ihr Interesse an dem Thema groß ist. Doch hat der Gesetzgebungsprozess zur Tabakrichtlinie gerade erst begonnen. Unsere Grüne Fraktion im Europäischen Parlament steht daher erst am Anfang des Meinungsbildungsprozesses und wird sich die jeweiligen Studien und Argumente rund um die e-Zigarette in den kommenden Monaten genau anschauen.
Zahlreiche neue nikotinhaltige Produkte (einschließlich e-Zigaretten) sind in den vergangenen Jahren auf den Markt gekommen. Bisher fehlen einheitliche Regulierungen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene in Hinblick auf den Handel mit e-Zigaretten. In vielen Mitgliedstaaten werden e-Zigaretten als Genussmittel betrachtet, einige Länder haben die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft.
Festzuhalten ist: Die EU-Kommission schlägt nicht vor, die e-Zigarette zu verbieten, sondern fordert, dass sie ab einer bestimmten Konzentration als Arzneimittel zugelassen wird. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission unverändert angenommen werden (was allerfrühestens Ende 2013 der Fall sein dürfte), dann dürfen Mitgliedsstaaten e-Zigaretten mit einem Gehalt von 2mg per unit oder 4mg/ml noch gut 2 Jahre frei verkaufen. Bis mindestens Anfang 2016 entscheidet also noch nationales Gesetz über den Verkauf von e-Zigaretten. Danach dürften Mitgliedsstaaten diese nur noch verkaufen, wenn sie zwischenzeitlich als Medikament zugelassen worden sind.
Unter der Annahme, dass angesichts der Zulassung anderer nikotinhaltiger Produkte als Arzneimittel auch die e-Zigarette zugelassen werden würde, wäre die Versorgung auch in der weiteren Zukunft gesichert.
Wir werden uns intensiv mit der Thematik befassen und sind uns bewusst, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von e-Zigaretten weniger gefährlich sind als die von herkömmlichen Zigaretten, speziell gegenüber Dritten. Insbesondere spielen e-Zigaretten eine wichtige Rolle bei der Raucherentwöhnung. Doch sind auch e-Zigaretten keinesfalls „gesund“, da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist. Aus Verbraucherschutz- wie auch Gesundheitsgründen erscheint es uns daher wichtig, auch für e-Zigaretten eine angemessene Regulierung zu haben - wie diese genau auszusehen hat bedarf noch weiterer Diskussion.
Mit den besten Grüßen
Ihr Büro Harms