Frage an Rebecca Harms von Yves B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Harms,
neulich sah ich auf 3sat die Doku „Ausgebrannt - Vom Ende der Glühbirne“, in der schwere Bedenken bzw. Vorwürfe gegen die Kompaktleuchtstofflampe (ESL) und die Entscheidungsträger des EU-Glühlampenverbots geäußert werden. Nachfolgend beziehe ich mich auf entsprechende Textquellen im 3sat-Internet-Auftritt.
http://www.3sat.de/page/?source=/wissenschaftsdoku/sendungen/161920/index.html:
Das Glühlampenverbot sei in einem Ausschuss mit Vertretern der Leuchtmittelindustrie entschieden und nur noch parlamentarisch abgenickt worden. Solche Ausschüsse würden nach Beziehungen besetzt, es sei hier nur um wirtschaftliche Interessen gegangen. So sei der Entschluss gefallen, bevor weitreichende Untersuchungen zu Gesundheitsfragen bzgl. ESL vorgelegen hätten.
http://www.3sat.de/page/?source=/wissenschaftsdoku/sendungen/161919/index.html:
ESL seien gesundheitsgefährdend. Bei Zerbrechen des Kolbens trete Quecksilberdampf aus, dessen Menge gerade bei im Ausland produzierten Lampen den Grenzwert oft überschreite. Zudem würden einige ESL unerklärlicherweise ein gefährliches Giftgemisch ausdünsten.
Auch seien ESL unökologisch. Als Gasentladungslampen seien sie nicht für häufiges An- und Ausschalten konzipiert und erreichten die angegebenen Lebensdauern nicht. 90% gelangten in den Hausmüll, da viele Verbraucher es nicht besser wüssten. Das Recycling sei aufwendig, und es verlieben 3% Giftreste, die wie Atommüll untertage endgelagert würden.
Die Vorwürfe im ersten Abschnitt werden von Ihrem Parlamentskollegen Holger Krahmer (FDP) gestützt. Ich möchte gern wissen, wie Sie die Entscheidung erlebt und sich positioniert haben. Ferner bitte ich um Auskunft, wie Sie heute als Ko-Vorsitzende der Grüne/EFA-Faktion, Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit die Problematik bewerten und ggf. angehen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Yves Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
laut auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlichten Teilnehmerliste sitzen im Konsultationsforum der Ökodesign Richtlinie nicht nur Leuchtstoffhersteller, sondern eine breite Auswahl aller stakeholder, so auch Vertreter von Umweltschutzgruppen und Verbraucherschutzorganisationen (http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/ecodesign/consultation-forum/files/official_list_of_member_organisations_en.pdf). Es ist aber in der Tat so, dass Ökodesigndurchführungsmaßnahmen im Komitologieverfahren beschlossen werden. Die Maßnahmen können dann vom Parlament nicht verändert, allerdings ggf. abgelehnt werden. Einspruch gegen die Maßnahme haben damals die deutschen Liberalen erhoben. Der wurde aber von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt, so auch von uns Grünen.
Das UBA hatte sich in seiner Studie nicht für die Aussetzung des Glühlampenverbots ausgesprochen, sondern lediglich bessere Bruchsicherung und die Verringerung des Quecksilbergehalts in den Leuchten gefordert: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2010/pd10-058_quecksilber_aus_zerbrochenen_energiesparlampen.html. Diese Forderung haben wir unterstützt.
Mittlerweile ist der Quecksilbergehalt einer Energiesparlampe tatsächlich gering. Herkömmliche Glühbirnen verursachen durch ihren höheren Energiebedarf sogar weitaus mehr Quecksilberemissionen als Energiesparlampen, obwohl sie kein Quecksilber enthalten. Dieses Quecksilber wird durch die Verstromung von Kohle freigesetzt. Selbst wenn alle Energiesparlampen im Hausmüll oder der Umwelt entsorgt würden, würde weniger Quecksilber in die Umwelt freigesetzt, als durch den zusätzlichen Strombedarf der Glühbirnen in den Kohlekraftwerden freigesetzt werden würde. Diese Zahlen sind von der Kommission im Rahmen des impact assesment vor dem entsprechenden Beschluss ermittelt worden. Auch eine Gesundheitsanalyse wurde im Vorfeld der Entscheidung von der Europäischen Kommission durchgeführt.
Unseres Wissens ist die Problematik des An- und Ausschaltens in den neueren Generationen der ESL behoben.
Und auch die Rückgabe wird erleichtert. Mittlerweile ist die Elektroschrottrichtlinie angenommen worden (Pressemitteilung von Rebecca Harms: http://rebecca-harms.de/index.php/lesen/eu-abgeordnete-verabschieden-strengere-regeln-fuer-elektro-42041) und Verbraucherinnen und Verbraucher können in Zukunft die Leuchten bei Elektrohändlern zurückgeben anstatt zu Wertstoffmärkten fahren zu müssen. Es bleibt zu hoffen, dass dies die Sammelrate verbessern wird.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Ihr Büro Harms