Frage an Rebecca Harms von Norbert S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag!
Ich hätte einige Fragen zum Thema E-Zigaretten. Dieses Jahr soll darüber abgestimmt werden, ob diese bzw. die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft werden sollen. Die Gesundheitsministerin Steffens (NRW) hat für einige zweifelhafte Schlagzeilen gesorgt.
1. Studien
Sie behauptet, man könne die potentiellen Gefahren nicht einschätzen, weil es keine Studien gäbe. Was ist z. B. mit den ganzen Studien und Entscheidungen, die hier aufgeführt sind:
http://www.dampfzeichen.de/Holger-Nils-Dampfer-Brief.pdf
Werden Sie diese angemessen berücksichtigen?
2. Riskobewertung
Bei den ganzen Abschätzungen der gesundheitlichen Risiken wird immer unterschlagen, dass so gut wie alle Dampfer (ca. 99,9%) früher starke Raucher waren und die E-Zigarette jetzt als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette nutzen. Für eine realistische Risikobewertung müßten also die potentiellen Risiken des Dampfens mit den bekannten Gefahren des Rauchens verglichen werden. Sollte die Verfügbarkeit von E-Zigaretten durch gutgemeinte Verbote und Reglementierung (z.B. Einstufung als apothekenpflichtiges Arzneimittel) zu stark eingeschänkt werden, sähen sich viele Dampfer dazu gezwungen, wieder zur Tabakzigarette zu greifen. Sind Sie sicher, dass das gesünder ist? Und bitte nicht das unvermeidliche Argument, einfach aufzuhören. Das ist NICHT einfach. Manche schaffen es, viele aber nicht.
Es wird auch immer wieder behauptet, dass die Inhaltsstoffe der Liquide unbekannt seien. Dies mag für private Billigimporte aus China zutreffen, aber die meisten Hersteller und Händler, die sich auf dem Markt behaupten können, beziehen ihre Zutaten aus Europa und weisen alle Inhaltsstoffe aus. Werden Sie das berücksichtigen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
mit Bedauern haben wir festgesetllt, dass unsere Antwort an Sie immer noch aussteht, das tut uns leid.
Inzwischen scheint das OVG Münster die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, den freien Verkauf von Nikotinprodukten zu untersagen, gekippt zu haben. Ihre Fragen haben sich also wahrscheinlich erübrigt.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Rechtslage zur E-Zigarette nicht grundsätzlich geklärt ist. Es gibt bisher weder eine EU-weite noch eine bundesweit einheitliche Regelung. Deswegen hat unser Büro sich auf EU-Ebene mit diesem Thema auch noch nicht befasst.
Mit freundlichn Grüßen
Ihr Büro Harms