Frage an Rebecca Harms von Peter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Harms, Meine Frage bezieht sich auf die Volkszählung, Zensus. Ich habe den Fragebogen ausgefüllt und an den zuständigen Landkreis Westerstede geschickt. Jetzt wird mir als Staatsbürger vorgehalten ich wäre meiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen und mir wird ein Zwangsgeld von 300 Euro angedroht. Für das ausfüllen und den Versand habe ich einen Zeugen.
Für mich stellt sich nun die Frage, wo sind meine Daten geblieben? Beim Landkreis Westerstede wurde mir gesagt, ich soll doch neu ausfüllen, das sehe ich aber gar nicht ein, und die 300 Euro müsste ich sowieso zahlen. In meinen Bürgerrechten fühle ich mich durch diesen Zensus shr beschnitten.
Frage: Wieso haben die EU Abgeordneten dem so zugestimmt, das wie in meinem geschilderten Fall der Bürger gar keine Rechte mehr hat.
Für das lesen und einer Beantwotung meiner Mail bedanke ich mich bei Ihnen.
MFG Peter Dannemann
Sehr geeherter Herr Dannemann,
auf europäischer Ebene gab es zunächst sehr weitgehende Überlegungen hinsichtlich des Umfanges, der mit der Volkszählung zu verbindenden Ziele und abzufragenden Einzelinformationen. Ein effektiver Datenschutz war im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission überhaupt kein Thema.
Grüne Initiativen im Europäischen Parlament haben entscheidend dazu beigetragen dies zu ändern und haben dafür gesorgt, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ausdrücklich in der Verordnung Berücksichtigung fand. Alle Änderungsvorschläge des europäischen Datenschutzbeauftragten sind in der Folge angenommen worden und letztlich hat der Europäische Datenschutzbeauftragte seinen Segen zu dem Vorhaben gegeben. Dieser Bewertung haben wir Grüne uns angeschlossen.
Auf Bundesebene war das anders. Dort wurde das Zensusgesetz kontrovers diskutiert, weil Datenfelder aufgenommen werden sollten, die auf EU-Ebene keine Rolle gespielt haben, wie z.B. die Religionszugehörigkeit. Eine Sachverständigenanhörung ergab zahlreiche Einwände insbesondere des Bundesdatenschutzbeauftragten, die die Grünen aufgegriffen und parlamentarisch unterstützt haben. Dem Zensusgesetz haben die Bundesgrünen - den Bedenken angesichts nicht umgesetzter Anregungen folgend - daher nicht zugestimmt.
Natürlich ist nicht auszuschließen, dass es bei der Datenerhebung zu Datenverlusten kommt. Auch wir Grüne haben vernommen, dass es mehrfach Pannen gab. Wir raten Ihnen daher, sich mit Ihrem Fall an den Landesbeauftragten für Datenschutz oder an den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu wenden, um fachlichen Rat einzuholen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Harms