Frage an Rebecca Harms von Guido S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Harms,
ich habe drei Fragen in Zusammenhang mit Informantenschutz und Informationsfreiheit in den EU-Institutionen:
Würden Sie eine Wiederauflage der Schriftlichen Erklärung 0045/2009 (vom 21.4.2009 - PE424.079v01-00 - http://tinyurl.com/qycvfj ) im nächsten EU-Parlament unterstützen, wenn nein, warum nicht?
Wie ist Ihre Haltung zum Komissionsvorschlag zur Einschränkung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit (KOM/2008/0229 endg.)?
Halten Sie den Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen für ausreichend und wenn nein, für welche Änderungen würden Sie sich einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
Schon in der Vergangenheit waren die Europa-Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion und bei der Aufdeckung von Betrugsfällen auf Informationen durch Insider angewiesen. Wir Grüne sind dankbar, wenn Betrug mit Hilfe der Mitarbeiter an die Öffentlichkeit gelangen. Die Mitarbeiter, die entsprechende Missstände aufdecken, müssen geschützt werden.
Frau Harms wird daher eine Neuauflage der schriftlichen Erklärung zur Informationsfreiheit und zum Schutz von Informanten unterstützen.
Transparenz und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information sind weithin als die kostengünstigste Art und Weise der Bekämpfung und Verhütung von Korruption anerkannt. Um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, effektiv am politischen Prozess teilzuhaben und die staatlichen Stellen zur Verantwortung zu ziehen, sollten die Bürgerinnen und Bürger daher einen möglichst weit reichenden Zugang zu den Dokumenten haben, die sich im Besitz der europäischen Organe befinden.
Wir Grünen finden die konkreten Änderungen, die die Kommission an der Verordnung KOM/2008/229 vorgenommen hat enttäuschend, da die Vorschläge der Kommission in einigen Fällen einen Rückschritt im Rahmen der „Bemühungen um mehr Transparenz“ darstellen. Außerdem sind wir der Auffassung, dass die Entscheidung der Kommission, das Neufassungsverfahren für die Überarbeitung der Verordnung zu wählen, unglücklich ist und nicht im Einklang mit den Zielen der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Neufassungsverfahren steht, in dem seine Verwendung unter ganz anderen Voraussetzungen vorgesehen ist. Die Tatsache, dass das Neufassungsverfahren für eine komplexe Überarbeitung ungeeignet ist, bei der die Änderung einiger Elemente Auswirkungen auf andere Bestimmungen im Text hat, bedeutet praktisch, dass sich das Parlament weit gehend der in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Ausnahmeregelung bedienen muss.
Die grüne Abgeordnete Monica Frassoni hat daher in ihrer Stellungnahme zur Verordnung in mehreren Fällen die derzeitigen Bestimmungen der Verordnung wieder eingesetzt, da sie eindeutig höhere Standards für den Zugang und für Transparenz bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Harms