Frage an Rebecca Harms von Helmut B. bezüglich Umwelt
Sehr gehrte Frau Harms,
durch welche Initiativen und Unterstützungen gedenken Sie als Spitzenkandidatin die Umsetzung der Entschließung des EU-Parlaments vom 02.04.2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)) in der EU und in D zu fördern? Dies betrifft insbesondere die in Punkt 28. enthaltene Forderung, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Halten Sie einen Behindertenstatus für Bürger, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge Hochfrequenzbelastungen durch Mobilkommunikationstechnik betroffen sind, für ein menschen-rechtlich angemessenes und rechtspolitisch nachhaltiges Schutzkonzept?
Wie werden in diesem Zusammenhang Die Grünen politisch die Initiative der Deutschen Bundesregierung beantworten, die beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu verabschieden, das sich mit einem überholten Erkenntnisstand begründet, wie ihn die Entschliessung des EP von 1999 noch enthält und das damit ausdrücklich hinter den aktuellen, in der EP-Resolution vom 02.04.2009 enthaltenen weiterentwickelten, wissenschaftlich begründeten Kriterien zurückbleibt ?
Welche politischen Perspektiven sehen Sie unter diesen Umständen für eine politische Unterstützung des Rechts betroffener Bürger auf eine Gesundheitsprävention, wie es in der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI)) gefordert ist - d.h., die in Punkt 35 der Entschliessung bez. des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips erhobenen Forderungen auch zum Schutz vor elektromag-netischen Feldern insbes. der Mobilkommunikation auf nationaler Ebene zu einer rechtswirksamen Bedeutung zu bringen?
Sehr geehrter Herr Breunig,
Wir Grüne halten das Thema für sehr wichtig und haben die "Entschließung zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern" (2008/2211 (INI)) unterstützt. Allerdings geht uns der Beschluss nicht weit genug. Weitere Schritte müssen folgen. Dazu gehört auch, dass die Ratsempfehlung von 1999 aktualisiert werden muss. Neun EU-Mitgliedstaaten haben bereits strengere Belastungsgrenzen festgelegt. In Luxemburg ist der Wert beispielsweise 14 Mal so strikt wie in anderen Ländern.
Im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen, sowohl zur Europa- als auch zur Bundestagswahl, haben wir uns deutlich für einen anderen Umgang mit elektromagnetischen Feldern ausgesprochen. So ist im Europawahlprogramm festgehalten, dass wir dem Vorsorgegedanken beim Mobilfunk durch drastische Herabsetzung der Grenzwerte für Innenräume, Bevorzugung kabelgebundener Lösungen, Förderung strahlungsarmer Technologien, Minimierungspflicht für Strahlenbelastung und Warnhinweise für Kinder Rechnung tragen wollen. Unser Ziel ist, im Interesse der Allgemeinheit die Strahlenbelastung soweit wie möglich zu minimieren. Dazu gehören eine Senkung der Grenzwerte, gemeinsame Netznutzung, kabelgebundene Grundversorgung und ein besserer Schutz von Kindern, Jugendlichen und Elektrosensiblen. Wir wollen die Mitsprache der BürgerInnen bei der Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen. In der Regel sollen Stromleitungen in der Erde verlegt werden. Durch mein Abstimmungsverhalten und das meiner Fraktion bei der EP-Entschließung sowie dem Antrag meiner Fraktion Elektrosensibilität als Krankheit anzuerkennen steht außer Frage, dass ich mich weiterhin engagiert für den Schutz der Bevölkerung in Fragen der elektromagnetischen Felder einsetzen werde.
Bezüglich Ihrer Fragen zur bundespolitischen Ebene hat Sylvia Kotting-Uhl bei abgeordnetenwatch bereits Stellung bezogen. Interessant ist dazu sicherlich auch die Lektüre des Positionspapiers der Bundestagsfraktion zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebecca Harms