Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass sich Deutschland europäischen Rechtsstandards anpasst und der § 146GVG gestrichen wird? Siehe: https://www.change.org/Pet-BT-GVG
Sehr geehrter Andresen,
wenn ein Justizminister eine Straftat begangen haben sollte (z.B. Falschbeurkundung im Amt), kann er mit Hilfe des oben genannten Paragraphen dafür sogen, dass die schwerwiegende Anschuldigung für immer unaufgeklärt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des § 146 GVG. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir vermerkt, dass wir uns den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen und das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaften reformieren werden.
Das Weisungsrecht des Justizministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft muss eingeschränkt werden. Denn die Weisungen sollen nur dann erlaubt werden, wenn die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ihr Ermessen nicht oder fehlerhaft in Anspruch genommen werden.
Gleichzeitig soll das Ausüben des Weisungsrechts an transparente Voraussetzungen geknüpft werden, um es für alle nachvollziehbar zu machen.
Aber grundsätzlich würde eine komplette Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gegen das Demokratieprinzip und das Prinzip der Minister*innenverantwortlichkeit verstoßen. Die Staatsanwalt ist ein Teil der Exekutiven, welche demokratisch legitimiert werden muss. Diese Legitimierung geschieht durch die Verbindung zum Innenministerium und durch die parlamentarische Kontrolle der Regierung. Darüber hinaus ist eine vollständige Unabhängigkeit ausschließlich für Richter*innen vorgesehen. Denn wer kann bei einer unabhängigen Staatsanwaltschaft im Falle einer fehlerhaften Einschätzung zur Verantwortung gezogen werden?
Klar ist aber, dass der europäische Haftbefehl in Deutschland nur von Richter*innen ausgestellt werden kann. Dafür muss eine klare rechtliche Grundlage geschaffen werden.
In der letzten Legislaturperiode hat sich die grüne Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, die Stellung der Staatsanwaltschaft zu reformieren. Den damaligen Antrag finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/135/1913516.pdf
Ansonsten betreut meine Parteikollegin Canan Bayram im Bundestag dieses Vorhaben und begleitet es inhaltlich: https://bayram-gruene.de/unabhaengigkeit-der-deutschen-staatsanwaltschaften-von-der-politik-staerken/
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit herzlichen Grüßen,
Rasmus Andresen