Fragen zum Thema Grundsicherung und exaktere Arbeitslosenstatistik.
Sehr geehrter Herr Andresen, wie stehen Sie zum Thema Bürgergeld/ Grundsicherung ( Sozialhilfe, Altersgrundsicherung) und Mindestlohn? Hauptsächlich zum Thema Höhe, Anpassung bezgl. Inflation und einer aussagekräftigeren Arbeitslosenstatistik?
Mit freundlichen Grüßen
Kanstansin K.
Vielen Dank für Ihre Frage. Durch die hohe Inflation wurden insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen extrem hart getroffen. Dies umfasst sowohl Bürgergeldempfänger*innen, als auch Menschen in Anstellungsverhältnissen auf Mindestlohnbasis.
Auf der Bundesebene wurde eine dringend notwendige Erhöhung der Bürgergeldregelsätze ab dem 01. Januar 2024 erreicht und dies auch in Reaktion auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches die Politik dazu ermahnt hat, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in unserer Verfassung verankert ist.
Eine Anpassung der Bürgergeldsätze an Preissteigerungen und das damit zusammenhängende Existenzminimum ist also nicht nur unsere moralische Verantwortung, sondern auch unsere verfassungsrechtliche Pflicht.
Unkenrufe, dass sich dadurch Arbeiten nicht mehr lohnen würde, dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die Regelsätze unterhalb des Existenzminimums bleiben. Im Gegenteil, muss es doch ein eindeutiger Alarmruf für uns alle sein, dass trotz voller Arbeit im Niedriglohnsektor in manchen Fällen weniger übrig bleibt, als die am Existenzminimum orientierten Bürgergeldregelsätze. Hierbei sollten nicht die beiden Gruppen gegeneinander ausgespielt werden, sondern darauf hingewirkt werden, dass die Lohnentwicklung durch eine Anhebung des Mindestlohns endlich mit der Inflation mithält.
Hierfür fordern wir eine konsequente und vollständige Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie auch in Deutschland
Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht vor, dass ein angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns des jeweiligen Landes ausmacht – also 60 Prozent des Lohns in der Mitte der Einkommensverteilung. In Deutschland ergibt das für das Jahr 2024 einen Lohn von rund 14 Euro pro Stunde. So wollen wir sicherstellen, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut leben können, wir den sozialen Zusammenhalt stärken und so sorgt Europa für mehr Gerechtigkeit in unserem Land.
Grundsätzlich sollten die in der EU-Mindestlohnrichtlinen empfohlenen 60 Prozent des Medianlohns als eine echte Lohn-Untergrenze fungieren, damit auch perspektivisch der Mindestlohn nicht den Anschluss an die Lohn- und Preisentwicklung verliert.