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Rasmus Andresen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas W. •

Frage an Rasmus Andresen von Thomas W. bezüglich Verkehr

Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht
einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr
eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min.
1 max. 2 Fahrer verfügen? Vor Jahren wurde eine Pflicht für
Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW
erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer
übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe
Begründung) kann hier nicht die Rede sein.

Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die
nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006
während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können,
wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.

Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten
Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr
Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die
zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren
werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben
müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber
ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich. Temperaturen von um die 25 bis 30 Grad oder mehr und Motortemperaturen von 80 Grad inkl. einer langen Abkühlphase tragen dazu bei, das sich in den Fahrerkabinen Saunaähnliche Zustände bilden. Aktuelle Studien belegen, das sich selbst in PKW’s bei nur 30 Minuten in der prallen Sonne, Temperaturen von 56 Grad Celsius entwickeln können. Nach 60 Minuten sogar fast an die 70 Grad.

Siehe dazu auch, die Studie von Dr. A. Grundstein zum Thema Hitzetod.

Es macht auch wenig Sinn, dass wir LKW-Fahrer stundenlang unsere Motoren
laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine
Standklimaanlage vorhanden ist. Auch wenn moderne Euro 6 Motoren kaum noch Schadstoffe
in die Luft blasen, so ist hier eine Belastung der Umwelt nicht auszuschließen.

Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit
Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes
Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere
Unfälle verursachen würden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage und ihr damit verbundenes Interesse an GRÜNER Politik. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.

Als Grüne setzen wir uns aktiv für bessere Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer*innen ein. Meine Parteikolleginnen Terry Reintke und Alexandra Deparnay-Grunenberg verfolgen dieses Thema unter dem jeweiligen Aspekt der Sozialpolitik und Mobilität für uns im Europäischen Parlament. 

Dieses Thema scheint ein wenig komplizierter zu sein als gedacht. In einer Anhörung zu den Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer*innen in diesem Jahr wurde die Problematik erneut deutlich gemacht. Wir haben bald einen Mangel an Berufskraftfahrer*innen und müssen dementsprechend die Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten. Während dieser Anhörung wurde seitens des Berufsstandes der Vorschlag geäußert, dass Standklimaanlagen verpflichtend in LKWs eingebaut sein sollten. Die Fahrerkabine könnte dabei als Büro kategorisiert werden, wodurch der Betrieb für erträgliche Temperaturen sorgen müsste. 

Durch den Umstand, dass der LKW am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, fällt die Fahrerkabine aber aus der Arbeitsstättenverordnung heraus und unterliegt stattdessen dem Verkehrsrecht. Die LKWs sind dabei nach europäischen Richtlinien zugelassen und diese Richtlinie sieht keine Standklimaanlage vor. Durch nationale Vorschriften würde hier eine Wettbewerbsverzerrung entstehen und diese Lösung würde als Handelshemmnis gesehen werden. Der Bundesverband für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung hat bereitwillig gezeigt, einem Umrüsten der LKWs nachzukommen, sofern Wettbewerbsfairness geschaffen wird. Hier zeigt sich, dass dies nicht ausschließlich auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene behandelt werden soll. 

Die Europäische Kommission sieht hingegen die Verantwortung bei den Spediteur*innen. Dieser Kostenfaktor ist für die Berufskraftfahrer*innen nachteilig, denn die Kosten für die Nachrüstung eines einzelnen LKWs belaufen sich auf ca. 3.000 €. 

Es gibt zwei Lösungsansätze, dass die Standklimaanlagen verpflichtend wird: Entweder wird die Fahrerkabine in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen oder die europäische Richtlinie zur Zulassung wird geändert. 

Ich habe diese Problematik aber noch einmal an meine Kolleginnen im Europäischen Parlament und an die Bundestagsfraktion weitergeleitet. Wir sind des Mangels und der Notwendigkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bewusst und arbeiten an einer Lösung bzw. einem Beitrag zur Lösung. 

Grundsätzlich sind wir Grüne aber der Auffassung, dass LKW-Fahrer*innen sowieso nicht in der Fahrerkabine übernachten sollten. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Alternativen geschaffen werden, damit die Fahrer*innen bequemere Möglichkeiten nutzen können. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Rasmus Andresen

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