Frage an Rasmus Andresen von Eva M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Andresen,
demnächst wird das EU Parlament über die Aufhebung der Immunität von Puigdemont und Comin abstimmen. Wie werden Sie abstimmen? Die spanische Staatsanwaltschaft wird eine hohe Haftstrafe fordern wegen Sedition/Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Das Oberlandesgericht Schleswig fand 2018 nach monatelanger Prüfung des Falls keinerlei Hinweis auf Sedition und hätte P nur wegen Veruntreuung ausgeliefert (Veruntreuung ist ein Fall für automatische Auslieferung und wird nicht geprüft)- worauf die spanische Staatsanwaltschaft den europäischen Haftbefehl zurück zog, da er daraufhin in Spanien nur wegen Veruntreuung hätte angeklagt werden können, was keine Haftstrafe ermöglicht. Noch nie wurde ein europäischer Haftbefehl unter solchen Umständen zurückgezogen. Theoretisch ist das spanische Recht dem deutschen sehr ähnlich, doch die Auslegung der Tatbestände variiert hier extrem stark. Die extreme Höhe der Haftstrafen der in Katalonien gebliebenen Politiker*innen der Regierung Puigdemont spricht für sich.
Mit freundlichen Grüssen
E. M.
Sehr geehrte Frau Möckel,
meine Position ist in der Frage der Aufhebung der Immunität von den Abgeordneten Puigdemont, Comin und Ponsati klar. Die Immunität der Abgeordneten darf NICHT aufgehoben werden. So werde ich mich auch bei allen Abstimmungen im Europaparlament verhalten.
Die Grundlage für diese Position beruht darauf, dass der zuständige spanischen Richters Pablo Llerena im Abschluss an die Immunitätsaufhebung die direkte Auslieferung und Inhaftierung der Abgeordneten fordert. Diese Reihenfolge einer Inhaftierung vor einem Gerichtsverfahren legt die Befürchtung nahe, dass es nicht darum geht für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen, sondern möglichst schnell Mandatsträger von ihrer politischen Arbeit abzuhalten. Unter normalen Umständen muss selbst im Falle der Aufhebung der Immunität gewehrleistet sein, dass die Mandatsträger bis zum Schuldbeweis ihre Mandatspflichten ausüben können. Spanien weigert sich allerdings diese Garantie zu geben.
Die Tatsache, dass das spanische Verfassungsgericht sich bis zum heutigen Tag weigert den nationalen und europäischen Verhaftungsbefehl trotz der Bestätigung der Immunität durch den europäischen Gerichtshof zurückzuziehen, stellt einen Bruch von europäischen Recht dar, den wir nicht einfach hinnehmen können. Die genannten und weitere Aspekte deuten darauf hin, dass das Gerichtsverfahren gegen unsere Abgeordneten zutiefst politisiert ist und nicht unseren Ansprüchen an ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren genüge tut. Eine offene politische Lösung halte ich daher für einen vielversprechenderen Weg als einen Scheinprozess, dessen Ausgang von Anfang an vorprogrammiert ist. Bis diese politische Lösung in Aussicht ist, werde ich mich für die Achtung und Einhaltung von europäischem Recht und die demokratischen Rechte der gewählten Abgeordneten im Europaparlament einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rasmus Andresen