Frage an Rasmus Andresen von Peter B. bezüglich Staat und Verwaltung
Hallo Herr Andresen,
meine Frage bezieht sich auf die A1-Bescheinigung und deren Nutzen/Schaden. Ich verstehe die Intention hinter der A1-Bescheinigung, aber die Umsetzung ist meiner Meinung nach nicht zeitgemäß.
Eine Beantragung muss 10 Tage im Voraus erfolgen damit man überhaupt die Chance hat eine solche Bescheinigung zu erhalten. Das ist in vielen Fällen nicht praktikabel und wirft die Frage auf, ob wir uns an dieser Stelle nicht der Flexibilität, welche die EU bietet, berauben.
Was ist mit den Kosten die durch die wiederholte Beantragung für den Reisenden, durch die Bearbeitung bei den Krankenkassen und durch die neu aufgesetzten Systeme entstehen?
Das absurdeste an der A1 Beschinigung ist allerdings, dass die A1-Beschinigung Papierhaft und in Farbe mitgeführt werden muss. An allen Ecken und Enden wird Papiervermeidung, und damit aktiver Umweltschutz, propagiert und durchgesetzt und nun wird man durch die EU gezwungen eine Bescheinigung in Farbe und auf Papier ausgedruckt mitzuführen und danach zu entsorgen? Eine Beschinigung besteht übrigens aus 3 Seiten.
Es entsteht unnötiger Müll und Kosten.
Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.
Danke und viele Grüße
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Arbeitgeber muss prinzipiell immer ein PD A1 für Sie beantragen, um sicherzustellen, dass Ihre Sozialversicherung lückenlos in Ordnung ist. Wenn es Ihnen möglich ist, ist es auch ratsam, das PD A1 mitzuführen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber das Dokument auch rückwirkend vorzeigen, sie müssen diese also nicht zwangsläufig mit sich führen.
Allerdings haben einige EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften zur Bekämpfung von Sozialdumping und Schwarzarbeit in letzter Zeit verschärft und schreiben aufgrund dieser nationalen Bestimmungen die Beantragung einer Bescheinigung A 1 vor Beginn einer entsandten Tätigkeit in diesen Ländern zwingend vor.
Sie haben recht, dass die derzeitige Situation zu umständlich ist und vereinfacht werden sollte. Im Moment wird die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeitet. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns mit unserer Fraktion dafür eingesetzt, die Verordnung in der Anwendung bürgerfreundlicher zu gestalten. Wir haben dazu Änderungsantrag 591 eingereicht, der sich auf das bereits genannte PD A1 bezieht:
„(1) Auf Antrag der betroffenen Person bescheinigt der zuständige Träger gemäß Artikel 19 Absatz 2 die anzuwendenden Rechtsvorschriften für eine Geltungsdauer von bis zu drei Monaten und ohne unmittelbare Angabe des Zielmitgliedstaats der Person. Dieser Absatz gilt nur, wenn die betroffene Person nach jeder Entsendung in den Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrt.“
Das Ziel dieses Änderungsantrages war, dass ein PD A1 auch für mehrere Monate und mehrere Länder ausgestellt werden kann, was bisher nicht der Fall ist. Leider haben wir dafür keine Mehrheit bei Sozialdemokrat*innen und Konservativen gefunden – und auch nicht bei der Bundesregierung, die bürgerfreundlichere Regeln im Rat blockiert. Aber wir werden in dieser Legislaturperiode, in der die Verordnung noch einmal komplett aufgerollt werden muss, erneut versuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rasmus Andresen