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Raphael Tigges
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Frage von Andreas H. •

Hallo, sind Grundstückseigentümer mittlerweile und zukünftig von der Beteiligung an Straßenausbaubeiträgen in NRW befreit ?

Hallo Herr Tigges,
es ist geplant, dass bei uns die Straße vorm Haus in Zukunft erneuert werden soll. Da wir ein großes Eckgrundstück haben könnte uns das finanziell besonders stark treffen, wenn wir an den Kosten beteiligt werden. Dazu kommt die Situation, dass unser Haus sehr renovierungsbedürftig ist und diverse private Überlegungen für die Zukunftsplanung anstehen. Ob durch die Erneuerung der Straße Kosten auf uns zukommen entscheidet in unserer derzeitigen Situation sehr darüber, was wir im weiteren machen und machen können. Es gab in NRW eine Aussetzung der Beteiligung der Grundstückseigentümer, aber nur im Rahmen eines Budgets. Gibt es eine Sicherheit darüber, dass wir da nicht herangezogen werden? Das ist enorm entscheidend für unsere persönliche Planungssicherheit. Wesentlich für uns ist, ob für die nächsten zehn Jahre die Beteiligung der Anwohner am Straßenausbau ausgesetzt bleibt. Es geht hier bei der für uns nötigen Planungssicherheit um diesen langen Zeitraum.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW. 

Seit Mai 2022 zahlen beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in NRW für Maßnahmen, die von den zuständigen Städten und Gemeinden seit dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind, keine Straßenausbaubeiträge mehr. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als freiwillige Leistung die Beitragsschuld zu deren Entlastung. Hierfür stellt der Landtag Nordrhein-Westfalen jährlich 65 Millionen Euro im Rahmen eines Förderprogramms zur Verfügung.

Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen. Eine rechtssichere Aussage, wann genau diese Gesetzesänderung vollzogen wird, kann ich leider nicht geben. 

Mit den besten Grüßen

Raphael Tigges MdL

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